Das neue Jahr bringt wieder zahlreiche Neuerungen und Änderungen mit sich. Die folgenden sollten Maler und Stuckateure kennen:
1. Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 in Deutschland von derzeit 8,84 EUR pro Stunde auf 9,19 Euro. Das könnte in Maler- und Stuckateurbetrieben vor allem Raumpflege- und Bürokräfte betreffen, die als Minijobber beschäftigt werden. Hier müssen unter Umständen Stundenzahl und / oder Lohnzahlung angepasst werden. Keinesfalls darf bei einem Minijobber die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten werden.
2. Branchenmindestlohn steigt
Der Mindestlohn im Baugewerbe steigt zum 1. März 2019. Für Maler und Lackierer gilt ab 1. Mai 2019 ein neuer Mindestlohn.
Mehr Details zum Mindestlohn im Bauhauptgewerbe gibt’s zu lesen unter https://www.malerblog.net/mindestlohn-im-bauhauptgewerbe-steigt-zum-1-1-2018/
Mehr zum Mindestlohn der Maler gibt’s zu lesen in: https://www.malerblog.net/nicht-vergessen-branchenmindestlohn-fuer-maler-lackierer-steigt-ab-mai-2018/
3. Tariflohn für Maler und Lackierer steigt
Tarifgebunde Maler- und Lackierbetriebe müssen zum 1. Oktober 2019 mehr Lohn zahlen. Mehr dazu lesen Sie in: https://www.malerblog.net/malerbetriebe-aufgepasst-schlichtung-erfolgreich-tariflohn-steigt/
4. Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttogehalts.
5. Beitrag zur Pflegeversicherung steigt
Gleichzeitig steigt der Pflegebeitrag zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozent. Arbeitnehmer mit Kindern zahlen dann 3,05 Prozent und solche ohne Kinder 3,3 Prozent des Bruttolohns.
6. Arbeitgeberkosten steigen bei Krankenkassenbeitrag
Ab 1. Januar 2019 werden Arbeitgeber wieder stärker zur Kasse gebeten. Sie müssen sich wieder hälftig an den vollen Krankenkassenbeiträgen beteiligen. Bis Ende 2018 wurde der von jeder Krankenkasse individuell erhobene Zusatzbeitrag allein vom Arbeitnehmer gezahlt. Dieser ist ab Januar hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen.
Zu diesem Thema lesen Sie mehr unter:
https://www.malerblog.net/zusatzbeitrag-krankenkasse-ab-2019-zahlen-auch-arbeitgeber-ist-das-gerecht/
7. Baustaub reduzieren – Übergangsfrist läuft aus
Staub gehört zum Arbeitsalltag eines Malers und Stuckateurs. Ob beim Abschlagen von Putz, beim Schleifen im Trockenbau oder schlichtweg beim Auskehren der Baustelle mit dem Besen, überall entstehen gesundheitsgefährdende Stäube. Bereits im Jahr 2014 wurde der Arbeitsplatzgrenzwert für den alveolengängigen A-Staub auf 1,25 mg/m3 abgesenkt. Unter bestimmten Voraussetzungen galt aber bis zum 31.12.2018 der alte Grenzwert von 3,0 mg/m3 weiter. Damit ist ab 1. Januar 2019 Schluss. Der neue Arbeitsplatzgrenzwert gilt dann für alle Gewerke verbindlich.
Zum Thema „Staub“ gibt’s mehr Infos unter: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/staub/
8. Drittes Geschlecht bei Stellenanzeigen benennen
Eine Änderung des Personenstandsregisters zum 1. Januar 2019 führt zu einer weiteren Geschlechtsbezeichnung. Intersexuelle erhalten ein eigenes Geschlecht. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist nunmehr auch eine Eintragung unter der Bezeichnung „divers“ möglich.
Unternehmen sind bei einer Stellenausschreibung zur Geschlechtsneutralität verpflichtet. Um nicht Gefahr zu laufen mit der Stellenanzeige gegen das Diskriminierungsverbot zu verstoßen, sollten Betriebe auf Nummer sicher gehen und künftige Stellenanzeigen mit dem Klammerzusatz (männlich/weiblich/divers) oder (m/w/d) versehen.
Mehr hierzu lesen Sie in: https://www.malerblog.net/aufgepasst-ab-2019-das-dritte-geschlecht-in-der-stellenanzeige-m-w-d-nicht-vergessen/
9. Brexit vorbereiten
Vor Jahren gab es in Deutschland bei Neugründern geradezu einen Hype um die Gründung einer Gesellschaft als „Limited“, abgekürzt Ltd. Unter dieser britischen Gesellschaftsform firmieren heute noch etliche Handwerksbetriebe. Großbritannien wird mit Ablauf des 29. März 2019 aus der Europäischen Union ausscheiden (sog. Brexit). Die betroffenen Betriebe sollten sich darauf gut vorbereiten und im Vorfeld die richtigen Weichen stellen. Dies gilt ebenso für Handwerksbetriebe, die aus Großbritannien Waren beziehen, dort selbst tätig sind oder ihre Daten auf einem Server in Großbritannien verwalten.
10. Neue Euro-Geldscheine kommen
Die Europäische Zentralbank gibt ab 28. Mai 2019 neue Geldscheine im Wert von 100- und 200-Euro aus. Sie wurden überarbeitet und mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Wie bereits bei den aktuellen 20- und 50-Euro-Scheinen kommt als neues Sicherheitsmerkmal ein Portrait-Fenster zum Einsatz. Malerbetriebe mit Ladengeschäft sollten sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen.
11. Online-Banking: iTAN-Verfahren verabschiedet sich
Spätestens am 14. September 2019 ist Schluss mit dem sogenannten iTAN-Verfahren. Ab dann sind Überweisungen nur noch mit TAN-Verfahren nach der Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich. Das macht das Onlinebanking sicherer. Wer also noch Papierlisten mit gedruckten TANs (Transaktionsnummern) nutzt, sollte alsbald auf ein Verfahren mit digitalen TANs umstellen.
12. Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten
Die ersten Diesel-Fahrverbote gibt’s schon und die nächsten stehen schon in den Startlöchern. Im Jahr 2019 werden bundesweit in deutschen Städten Fahrverbotszonen eingerichtet werden. Stuttgart, Berlin, Essen, Köln, Gelsenkirchen und weitere Städte bereiten bereits Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vor. Ein Flickenteppich wird entstehen, denn jede Stadt schafft ihr eigenes Regelwerk. Sicher wird es für örtliche Handwerker Ausnahmegenehmigungen geben. Aber wie immer wird damit Aufwand verbunden sein. Zeit, die dem Handwerker an anderer Stelle einfach fehlt.
Einen Überblick über den aktuellen Sachstand gibt’s auf den Seiten des ADAC unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/abgas-diesel-fahrverbote/fahrverbote/dieselfahrverbot-faq/