Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es Branchenmindestlöhne. So auch im Maler- und Lackiererhandwerk. Der zwischen den Tarifparteien, IG Bau und Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz, bereits Ende 2016 ausgehandelte Mindestlohn für Maler und Lackierer wurde für allgemeinverbindlich erklärt und gilt somit für alle Betriebe der Branche, auch für solche, die nicht tarifgebunden sind. Er sieht eine stufenweise Anhebung des Mindestlohns vor.
Zuletzt war der Branchenmindestlohn zum 1. Mai 2017 gestiegen. Mit dem aktuellen Anhebungsschritt zum 1. Mai 2018 steigt der Branchenlohn für Ungelernte (Mindestlohn I) von 10,35 Euro auf 10,60 Euro, für Gesellen bzw. Arbeitnehmer, die Facharbeiten ausführen (Mindestlohn II) im Westen inkl. Berlin von 13,10 Euro auf 13,30 Euro und im Osten wird der Mindestlohn II von 11,85 Euro auf 12,40 Euro angehoben.
Der Tarifvertrag läuft bis 30. April 2021. Weitere Anhebungen erfolgen zum 1. Mai 2019 und 2020. Während für ungelernte Arbeiter bereits eine bundeseinheitliche Lohnuntergrenze gilt, wird diese für Gesellen bis 2020 in Ost und West angeglichen.