Mit Verkündung des Wachstumschancengesetzes am 27. März 2024 ist es nun offiziell: Unternehmen haben ab 1. Januar 2025 im Business-to-Business-Umfeld (B2B) Rechnungen grundsätzlich als E-Rechnung, also in elektronischer Form zu stellen.
Keine Übergangsfristen für den elektronischen Rechnungsempfang
Während das Gesetz für Ausgangsrechnungen großzügige Übergangsfristen bis Ende des Jahres 2027 vorsieht, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass es an solchen Übergangsregelungen für den Empfang von E-Rechnungen fehlt. Das heißt konkret: Spätestens am 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, Eingangsrechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können.
Auf Wiedersehen Papier- und PDF-Rechnung
Wichtig zu wissen: Dies heißt nicht nur Abschied nehmen von der Papierrechnung, sondern auch von einfachen PDF-Rechnungen. Unternehmen versenden derzeit einen Großteil der Rechnungen im klassischen PDF-Format per E-Mail oder stellen solche zum Download bereit. Doch solche PDF-Rechnungen zählen künftig nicht mehr zu den elektronischen Rechnungen.
Willkommen XRechnung / ZUGFeRD-Rechnung
Unter einer E-Rechnung wird nach den neuen gesetzlichen Anforderungen eine Rechnung im elektronischen Format verstanden, die den Vorgaben der Europäischen Norm EN 16931 entspricht. Die Formate XRechnung sowie ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) entsprechen diesen Voraussetzungen, wie das Bundesfinanzministerium bereits mit Schreiben vom 2.10.2023 ausdrücklich bestätigt hat.
C.A.T.S.-Software fit für die E-Rechnung
C.A.T.S.-Anwender sind bereits für das Zeitalter der E-Rechnung softwareseitig bestens gerüstet. Seit Jahren schon arbeiten die betriebswirtschaftlichen Softwarelösungen aus dem Hause C.A.T.S.-Soft, wie die Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM, nach den nunmehr vom Gesetzgeber geforderten Standards. Die in den C.A.T.S.-Anwendungen verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen bereits dieser Norm. So arbeitet der professionelle Maler- und Stuckateurbetrieb von heute.
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