Seit gut einem halben Jahr sind Lieferanten des Bundes zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Bis auf wenige Ausnahmen sind seit dem 27.11.2020 klassische Papierrechnungen oder Rechnungen als Anhang per E-Mail nicht mehr zulässig. Für Lieferanten des Bundes bedeutet dies, dass jegliche Rechnung, die nicht dem vorgeschriebenen elektronischen Format XRechnung entspricht, zurückgewiesen und nicht bezahlt wird.
Doch dies zeigt nur die mittlerweile gelebte Praxis im Bund. Der Bund stellt in Deutschland aber nur einen Teil der öffentlichen Verwaltung. Als föderaler Staat setzen die Bundesländer für ihre Verwaltung die europäischen E-Rechnungsvorgaben eigenständig um. Es verwundert daher wenig, dass sich in Deutschland derzeit bei dem Thema „elektronische Rechnungsstellung“ – wie in vielen anderen Bereichen auch – kein einheitliches Bild zeichnet.
Von Einheit weit entfernt
Die 16 Bundesländer haben eigene Ideen und Umsetzungsvorstellungen mit der Folge, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Auf diese Weise entsteht bei der Rechnungsabwicklung mit öffentlichen Auftraggebern ein bundesweiter Flickenteppich. Für die [Weiterlesen…]