Seit gut einem halben Jahr sind Lieferanten des Bundes zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Bis auf wenige Ausnahmen sind seit dem 27.11.2020 klassische Papierrechnungen oder Rechnungen als Anhang per E-Mail nicht mehr zulässig. Für Lieferanten des Bundes bedeutet dies, dass jegliche Rechnung, die nicht dem vorgeschriebenen elektronischen Format XRechnung entspricht, zurückgewiesen und nicht bezahlt wird.
Doch dies zeigt nur die mittlerweile gelebte Praxis im Bund. Der Bund stellt in Deutschland aber nur einen Teil der öffentlichen Verwaltung. Als föderaler Staat setzen die Bundesländer für ihre Verwaltung die europäischen E-Rechnungsvorgaben eigenständig um. Es verwundert daher wenig, dass sich in Deutschland derzeit bei dem Thema „elektronische Rechnungsstellung“ – wie in vielen anderen Bereichen auch – kein einheitliches Bild zeichnet.
Von Einheit weit entfernt
Die 16 Bundesländer haben eigene Ideen und Umsetzungsvorstellungen mit der Folge, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Auf diese Weise entsteht bei der Rechnungsabwicklung mit öffentlichen Auftraggebern ein bundesweiter Flickenteppich. Für die Lieferanten, die überregional tätig sind, bedeutet dies eine echte Herausforderung. Denn nicht nur Übertragungswege, Plattformlösungen, Schwellenwerte für die E-Rechnung und vieles mehr sind in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet, auch das Startdatum zur verpflichtenden XRechnung wird unterschiedlich gesetzt oder auf eine Verpflichtung sogar verzichtet.
Bremen absoluter Vorreiter
Als absoluter Vorreiter unter den Bundesländern in Sachen XRechnung kann die Freie Hansestadt Bremen bezeichnet werden. Zeitgleich zum Bund hat sie bereits die XRechnung zur Pflicht erhoben, sodass seit dem 27. November 2020 Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind. Mehr Infos hierzu finden sich auf dem Bremer E-Rechnungsportal unter: https://www.e-rechnung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.730.de
Weitere Länder folgen
Ist Bremen derzeit neben dem Bund das einzige Bundesland mit einer Pflicht zur XRechnung, werden ein paar Länder alsbald folgen. So haben das Saarland und Baden-Württemberg ihren Starttermin auf den 1. Januar 2022 festgesetzt, Rheinland-Pfalz auf den 1. Januar 2024 und Hessen auf den 18. April 2024.
Andere Bundesländer haben sich noch für keine allgemeine E-Rechnungspflicht ausgesprochen oder sie überlassen es wie beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen dem einzelnen Auftraggeber eine elektronische Rechnung zu fordern.
C.A.T.S.-Anwender gut vorbereitet
Maler- und Stuckateurbetriebe, die Aufträge der öffentlichen Hand ausführen, sollten sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen und ihr Büro fit für die neue Art der Rechnungsstellung machen, auch wenn in ihrem Bundesland oder von ihrem Auftraggeber derzeit noch keine XRechnung gefordert wird. Anwender der betriebswirtschaftlichen Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM sind auf die Anforderung der öffentlichen Verwaltung bereits seit Jahren bestens vorbereitet. Die XRechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell und als XML-Container integrativer Bestandteil von ZUGFeRD 2.0. Jede mit der Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM geschriebene Rechnung wird automatisch als ZUGFeRD 2.0 mit der Spezifikation XRechnung erstellt und kann so jederzeit dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch übermittelt werden.
Welche Vorteile elektronische Rechnungen im ZUGFeRD-Format dem Malerbetrieb sonst noch bieten, lesen Sie hier:
Mit ZUGFeRD doppelt Zeit sparen – ein Beispiel aus der Praxis