Die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, soll für die Abrechnung von Leistungen zwischen Unternehmen (B2B) bereits ab 1. Januar 2025 zur Pflicht werden. Das steht im Wachstumschancengesetz, das vom Bundestag am 17. November 2023 verabschiedet wurde. Der Bundesrat sah aber noch Beratungsbedarf, verweigerte dem Gesetz die Zustimmung und rief den Vermittlungsausschuss an. Dies war im Dezember letzten Jahres.
Die Länder kritisieren, dass der Bundestag nur punktuell auf die Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dem 1. Durchgang des Gesetzentwurfs eingegangen sei. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Änderungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich nun am 24. Februar 2024 mit dem Wachstumschancengesetz sowie drei weiteren Gesetzen auseinandersetzen. Was am Ende als Ergebnis stehen wird, bleibt abzuwarten. Malerblog.net wird berichten.