Tarifgebundene Maler- und Lackierbetriebe müssen ab 1. Oktober 2018 mehr Lohn zahlen. Das sieht der Schlichtungsvorschlag vor, der nach zähem Ringen nach drei Tarifverhandlungs- und zwei Schlichtungsrunden jetzt auf dem Tisch liegt. Wie die Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG Bau) und der Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz jeweils mitteilten, einigten sich die Tarifparteien auf eine Lohnerhöhung von insgesamt 5,9 Prozent. Die Erhöhung soll in zwei Schritten vollzogen werden. Ab dem 1. Oktober 2018 steigen die Löhne um 2,6 Prozent und ab dem 1. Oktober 2019 um weitere 3,3 Prozent. Im Osten kommen als Angleichungsschritt der Ost- an die Westlöhne jeweils 10 Cent pro Stunde hinzu. Diese Lohntarifregelung hat eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2020.
Eine Einigung wurde auch im Hinblick auf die Jahressondervergütung erzielt. Im Westen steigt diese in diesem und im kommenden Jahr um jeweils zehn Gesellenstundenlöhne. Beschäftigte im Osten erhalten für die Jahre 2018 bis 2021 jeweils zehn Gesellenstundenlöhne mehr, sodass 2021 die Jahressondervergütung in Ost und West angeglichen ist. Dieser Teil der Tarifverträge hat damit eine Laufzeit von vier Jahren und endet erst im April 2022.
Der Schlichtungsvorschlag wird jetzt mit den Mitgliedern besprochen. Arbeitgeberseitig muss er durch die Landesinnungsverbände der Maler und Lackierer bestätigt werden. Die sogenannte Erklärungsfrist endet am 19. Oktober 2018. Anschließend steht einer Unterzeichnung der Tarifverträge nichts mehr im Weg.
Hiervon betroffen sind nicht die Branchen-Mindestlöhne Maler. Die Mindestlöhne gelten unverändert fort (siehe hierzu Malerblog-Beitrag: Nicht vergessen: Branchenmindestlohn für Maler und Lackierer steigt ab Mai 2018)
Nachtrag vom 23.10.2018:
Der Schlichtungsvorschlag wurde zwischenzeitlich von beiden Tarifparteien angenommen.