Ab dem Jahr 2021 können Arbeitnehmer einfacher die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Die Änderungen beim Krankenkassenwahlrecht regelt das MDK-Reformgesetz.
Neues Wahlrecht durch Arbeitgeberwechsel
Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber kann er eine neue Krankenkasse wählen. Dabei muss er seiner bisherigen Krankenkasse seinen Wechsel nicht mehr mitteilen. Vielmehr informiert die neu gewählte Krankenkasse die [Weiterlesen…]