Das neue Jahr bringt wieder zahlreiche Neuerungen und Änderungen mit sich. Die folgenden sollten Maler und Stuckateure kennen:
1. Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 in Deutschland von derzeit 8,84 EUR pro Stunde auf 9,19 Euro. Das könnte in Maler- und Stuckateurbetrieben vor allem Raumpflege- und Bürokräfte betreffen, die als Minijobber beschäftigt werden. Hier müssen unter Umständen Stundenzahl und / oder Lohnzahlung angepasst werden. Keinesfalls darf bei einem Minijobber die monatliche Verdienstgrenze von [Weiterlesen…]