Jetzt ist es amtlich: Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe steigen zum 1. Januar 2018. Darauf einigten sich der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) sowie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die IG Bau. Der Mindestlohn 1 (Ost und West) steigt ab 1. Januar 2018 auf 11,75 Euro und in einem weiteren Schritt ab 1. März 2019 auf 12,20 Euro. Der Mindestlohn 2 (West) steigt ab 1. Januar 2018 auf 14,95 Euro und ab 1. März 2019 auf 15,20 Euro. Der Mindestlohn 2 (Berlin) steigt ab 1. Januar 2018 auf 14,80 Euro und ab 1. März 2019 auf 15,05 Euro.
Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten am Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern und wird für Facharbeiter gezahlt. Die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages beträgt 24 Monate.
Die Allgemeinverbindlichkeit wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt.
Quelle: Gemeinsame Presseerklärung HDB und ZDB vom 3.11.2017