Zum 1. Januar 2019 wird das Personenstandsregister geändert. Intersexuelle erhalten ein eigenes Geschlecht. Konnten Standesbeamte bis dato Eintragungen nur unter der Geschlechtsbezeichnung „weiblich“ oder „männlich“ vornehmen, wird sich dies zum 1. Januar 2019 ändern. Mit der in Kraft tretenden Gesetzesänderung besteht sodann für Menschen, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können, die Möglichkeit mit der Angabe „divers“ geführt zu werden. Mit dieser Maßnahme wird eine Anforderung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Dieses hatte Ende vergangenen Jahres die bisherigen Wahlmöglichkeiten für unvereinbar mit dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Diskriminierungsverbot gehalten.
Laut Wikipedia bezeichnet die Medizin mit Intersexualität ein Phänomen, bei dem Menschen genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosome) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Schätzungen zufolge sind rund 0,1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland davon betroffen.
Was hat das jetzt alles mit der Führung eines Handwerksbetriebs zu tun? Fachkräfte sind rar. Das Aufgeben von Stellenanzeigen gehört für viele Handwerksbetriebe mittlerweile zur Routineaufgabe. Da wird bei Bedarf die Anzeige vom letzten Mal einfach nochmal geschaltet. Doch Achtung: Jeder Unternehmer ist zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung verpflichtet. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht eine klare Sprache. Eine Stellenanzeige ist daher stets umsichtig zu formulieren und darf keine Anhaltspunkte für eine mögliche Diskriminierung liefern. Durch die gerichtlich erzwungene Anerkennung des dritten Geschlechts in der Verwaltungspraxis, sollten Unternehmer auf Nummer sicher gehen und künftige Stellenanzeigen entsprechend anpassen. Statt hinter der ausgeschriebenen Funktionsbezeichnung (zum Beispiel Bürokraft) den Klammerzusatz (m/w) oder (männlich/weiblich) zu setzen, wäre eine Erweiterung des Klammerzusatzes um die auch in der Verwaltung genutzte Angabe „divers“, als Kürzel (m/w/d) oder (männlich/weiblich/divers), denkbar. Wer aufmerksam Stellenanzeigen verfolgt, stellt fest, dass diese Vorgehensweise schon jetzt von vielen Unternehmen praktiziert wird.
Von einigen Personen in Politik und Gesellschaft wird auch der Gender-Stern* favorisiert, um die gewünschte Geschlechtsneutralität in der Sprache zum Ausdruck zu bringen. Ob sich letztendlich ein „d“ für „divers“, ein „i“ für intersexuell oder ein * durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.
Wichtig bei einer Stellenanzeige ist, dass sie die Geschlechtsneutralität erkennen lässt.