Die Fälligkeit einer Werklohnforderung setzt eine prüffähige Schlussrechnung voraus. Das sahen die Vergabe- und Vertragsordnung Teil B (VOB/B) schon immer vor. Seit Anfang des Jahres regelt dies auch §650g Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches explizit für BGB-Bauverträge. Da es sich bei Aufträgen mit Privatleuten oft um BGB-Bauverträge handelt, bedeutet dies für den Malerunternehmer, dass er bei der Erstellung der Schlussrechnung nunmehr auch hier eine erhöhte Sorgfalt walten lassen muss.
Doch in vielen Malerbetrieben zeigt sich derzeit das folgende Bild: Auf den Schreibtischen im Büro stapeln sich Aufträge über Aufträge. Es handelt sich aber keinesfalls um Neuaufträge, sondern um Altlasten. Altlasten deshalb, weil die Arbeiten schon vor Monaten, wenn nicht sogar vor Jahren, abgeschlossen wurden. Doch die Schlussrechnung steht noch immer aus.
Handeln statt warten
Betriebe, die so lange für die Schlussrechnung benötigen, machen etwas Grundlegendes falsch. Der Grund ist in aller Regel hausgemacht. Aufgrund der guten Auftragslage sind diese Betriebe in den letzten Jahren schnell gewachsen, ohne jedoch ihre Betriebsorganisation diesem Wachstum anzupassen. So blieben vor allem die Baustellensteuerung und die Baustellenabrechnung auf der Strecke. Konkret heißt das für viele Betriebe: Nachträge werden auf den Baustellen nicht sauber erfasst und ein Aufmaß liegt nicht vor. Das alles kostet bei Erstellung der Schlussrechnung Zeit. Zeit, die einfach fehlt. Zwar werden pauschale Abschlagrechnungen geschrieben, aber mit der Schlussrechnung werden die letzten zehn bis 20 Prozent der Auftragssumme abgerechnet. In genau dieser Restsumme steckt der Gewinn. Daher ist es ein zwingendes Erfordernis für jeden Malerbetrieb, dass Aufträge zeitnah und prüffähig schlussabgerechnet werden. Mit den richtigen Organisationsmitteln ist das gar nicht so schwer.
Digital von Anfang an
Die Aufmaßerstellung ist im digitalen Zeitalter kein aufwendiges Hexenwerk mehr. Fassadenaufmaße lassen sich mit BILDaufmaß im Handumdrehen berechnen und mit CATSmobil 3D lässt sich das Raumaufmaß ganz einfach bestimmen. Beide Aufmaßsysteme garantieren eine lückenlose und dokumentierte Bestandsaufnahme, auf die bei der Schlussrechnung zurückgegriffen wird. Im Zusammenspiel mit der betriebswirtschaftlichen Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM entfällt zudem die zeitaufwendige Doppelerfassung. Ohne Medienbruch liegen die Aufmaßdaten der Auftragsbearbeitung und damit der Abrechnung in der Maler-Software vor. Sowohl BILDaufmaß als auch CATSmobil geben zudem Messurkunden mit optischer Flächenzerlegung und Skizzen aus, mit denen die Aufmaße für jedermann leicht verständlich und nachprüfbar sind. Leicht nachvollziehbare Aufmaße vermeiden Rückfragen und führen natürlich auch zu einer schnelleren Rechnungsprüfung und damit Rechnungsfreigabe.
Mit der richtigen Arbeitsweise bleiben auch keine Nachträge mehr auf der Strecke. Nutzen die Gesellen zur Zeit- und Materialerfassung die App CATSbauzeit auf ihrem Smartphone lässt sich auch die Dokumentation von Nachträgen spielend leicht auf der Baustelle umsetzen. CATSbauzeit übergibt die Nachträge entsprechend gekennzeichnet automatisch an die betriebswirtschaftliche Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM. So ist alles perfekt dokumentiert und es wird kein Nachtrag mehr vergessen. Eine prüffähige Schlussrechnung ist nur noch reine Formsache.
So arbeitet der digitale Malerbetrieb von heute.