Seit Mittwoch, den 24.November 2021, gilt in Deutschland 3G für alle Betriebe, unabhängig von der Beschäftigtenzahl und unabhängig vom tatsächlichen Infektionsgeschehen. Diese Maßnahme ist temporär und endet mit Ablauf des 19. März 2022, kann jedoch vom Deutschen Bundestag einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden. „3G am Arbeitsplatz“ wurde vom Gesetzgeber nur drei Arbeitstage vor Inkrafttreten der Maßnahme durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Betriebe hatten keine lange Vorbereitungszeit und mussten die Maßnahme quasi von heute auf morgen umsetzen.
3G am Arbeitsplatz bedeutet, dass der Zutritt zur Arbeitsstätte, aber auch bereits Sammelfahrten zur Baustelle, nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt ist. Dies hat der Arbeitgeber durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Mit dieser dem Arbeitgeber auferlegten Prüfung geht neben einer Kontroll- auch eine Dokumentationspflicht einher. Verstöße gegen die neuen Regeln können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die Umsetzung einer solchen Kontroll- und Dokumentationspflicht kann schnell zu unübersichtlichen Zuständen in den Betrieben führen. Um eine geordnete Dokumentation der 3G-Kontrolle in Maler- und Stuckateurbetrieben sicherzustellen, hat die hessische Softwareschmiede C.A.T.S.-Soft kurzfristig auf dieses Erfordernis reagiert. Alle Servicekunden, die die betriebswirtschaftliche Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM einsetzen, erhalten derzeit mit einem aktuellen Live-Update neue Funktionen, die sie bei der Erledigung dieser Pflichtaufgabe bestmöglich unterstützen.
Das Ergebnis der Nachweiskontrolle lässt sich in der Softwarelösung spielend leicht dokumentieren. Wurde der Geimpft-, Genesenen- oder negative Testnachweis von dem Beschäftigten erbracht, ist dieser schnell erfasst. Natürlich lassen sich Gültigkeitsdaten von Testnachweisen (Antigen-Schnelltests oder PCR-Test), aber auch Ablaufdaten von Genesenennachweisen hinterlegen. Wird das Gültigkeitsdatum überschritten, alarmiert die Software sofort. So geht kein Beschäftigter durch die Lappen, dessen Zertifikat nicht mehr gültig ist. Gleiches gilt für jene Beschäftigte, die weder als geimpft oder genesen geführt werden und auch keinen gültigen Testnachweis vorlegen können. Hier muss gehandelt werden, da diesen Arbeitnehmern der Zutritt zur Arbeitsstelle zu verwehren ist. Die softwaregestützte Dokumentation zeigt zudem tagesaktuell wie hoch die Impfquote im Betrieb ist. Je höher die Impfquote bzw. je höher der Anteil der 2G-Beschäftigten im Betrieb ist, umso weniger bürokratischer Aufwand fällt für den Betrieb an.
Das Prüfergebnis der arbeitstäglich durchgeführten 3G-Nachweiskontrolle wird zudem automatisch mitarbeiterbezogen dokumentiert, sodass bei einer unangemeldeten behördlichen Kontrolle alle Kontrolldaten vorliegen. Natürlich wird bei der Erfassung und Dokumentation datenschutzrechtlichen Aspekten Rechnung getragen.
So arbeitet der digitale Malerbetrieb von heute.