Zum 15. Januar 2022 wurden die Nachweise zum Genesenen- und Impfstatus neu geregelt. Dies hat auch für die durch die Arbeitgeber zu prüfende 3G-Regel Auswirkungen, denn nur Arbeitnehmer, die als „vollständig geimpft“ oder „genesen“ im Sinne der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung gelten, sind von der Testpflicht befreit.
Eine wesentliche Änderung, die in den letzten Tagen Wogen geschlagen hat, betrifft Genesene. Hatte ein Genesenennachweis bisher eine Gültigkeit von sechs Monaten, so hat sich dies mit Wirkung vom 15. Januar 2022 geändert. Genesenennachweise gelten seitdem nur [Weiterlesen…]