3G am Arbeitsplatz. Das bedeutet nicht nur Bürokratie. Unternehmer müssen sich Wissen aneignen, das sie für ihr tägliches Geschäft nicht benötigen. So reicht es bei der 3G-Zutrittskontrolle eben nicht, nur einen kurzen Blick auf das Vorhandensein des Nachweisdokuments zu werfen. Es muss auch die Gültigkeit des entsprechenden Zertifikats geprüft werden. Und dies scheint bei vielen Arbeitgebern Fragen aufzuwerfen.
So waren in den vergangenen Tagen Fragen rund um die Gültigkeitsdauer von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen vermehrt Gegenstand von Hotline-Fragen an den Customer-Care-Center der C.A.T.S.-Soft. Mit der in der betriebswirtschaftlichen Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM integrierten, neuen Funktion zur Dokumentation des 3G-Status bei Beschäftigten lässt sich die Gültigkeitsdauer, sprich das Ablaufdatum der vorgelegten Test- und Genesenenzertifikate erfassen. Doch nicht jedem ist bekannt, was es damit auf sich hat.
Ablauf von Testzertifikaten
3G-fähige Testzertifikate bescheinigen entweder einen negativen Antigen-Schnelltest oder eine negative PCR-Testung. Dabei darf eine Testung mit einem Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden zurückliegen. Bei einem PCR-Test darf die zugrundeliegende Testung maximal 48 Stunden her sein. Die Gültigkeit des Testnachweises muss zum Zeitpunkt der betrieblichen Kontrolle vorliegen.
Lesen Sie auch: Digital überwachte Selbsttests sind nicht 3G-fähig.
Ablauf von Genesenenzertifikaten
Ein Genesenenzertifikat hat ebenfalls ein Verfallsdatum. Das Zertifikat wird auf Grundlage eines positiven PCR-Tests erstellt. Ein solcher PCR-Test verliert seine Gültigkeit nach 180 Tagen (6 Monaten), womit dann auch das Genesenenzertifikat nicht mehr gültig ist. Um nach diesem Zeitpunkt nicht als ungeimpft zu gelten, ist eine Impfung zwingend erforderlich. Nach erfolgter Impfung erhält der Betroffene ein sogenanntes Genesenen-Impfzertifikat. Damit ist der Genesene mit einer Impfung vollständig 2-fach Geimpften wieder gleichgestellt.
Ablauf von Impfzertifikaten
Ein Verfallsdatum für Impfzertifikate gibt es aktuell nicht. Für digitale Impfnachweise gab es bis dato nur ein technisches Ablaufdatum. Das papiergebundene Impfzertifikat im Impfpass hat bislang unbegrenzte Gültigkeit. Daher reicht es aktuell aus, wenn der Arbeitgeber sich das Impfzertifikat des Beschäftigten einmal vorlegen lässt.
Doch aufgepasst: Impfzertifikate sollen künftig ein Verfallsdatum erhalten. Unter Bezugnahme auf die Bund-Länder-Konferenz gab Noch-Bundeskanzlerin Merkel am Donnerstag bekannt, dass der Impfstatus nach einer doppelten Impfung nicht dauerhaft anerkannt werden könne. Die Europäische Kommission hatte Anfang der Woche eine Gültigkeitsdauer von neun Monaten ins Gespräch gebracht. Bald-Bundeskanzler Olaf Scholz hatte laut einem Bericht von bild.de Mitte der Woche von einer möglichen Gültigkeitsdauer von sechs Monaten gesprochen. Ohne Booster-Impfung würden doppelt Geimpfte nach Ablauf des Verfallsdatums wie Ungeimpfte behandelt werden. Nur mit einer Booster-Impfung zur rechten Zeit könnten Geimpfte dann ihren gültigen Impfstatus erhalten.
Derzeit ist auf politischer Ebene noch nichts entschieden. Die Entscheidung ist aber in Kürze zu erwarten. Erst wenn ein Verfallsdatum für Impfzertifikate explizit bestimmt wurde, können und müssen Arbeitgeber dies auch bei der 3G-Zugangskontrolle prüfen.
Mit den neuen Funktionen, den Impfstatus der Beschäftigten betreffend, sind die Anwender der betriebswirtschaftlichen Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM für alle Eventualitäten gerüstet. Wird die Gültigkeitsdauer der Zertifikate überschritten, warnt die Software den Anwender. Anpassungen werden, falls erforderlich, zeitnah umgesetzt und Servicekunden per Live-Update zur Verfügung gestellt.