Das NRW-Gesundheitsministerium warnt vor nicht verkehrsfähigen Testnachweisen. Die seit ein paar Tagen geltende 3G-Pflicht am Arbeitsplatz macht offensichtlich erfinderisch. Wie das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium berichtet, werben diverse Anbieter im Internet mit digital überwachten Selbsttests mit Testzertifikat. Doch Testzertifikate, die das Ergebnis eines digitalen Testverfahrens bescheinigen, sind ungültig. Darauf weist das Gesundheitsministerium ausdrücklich hin und stellt klar, dass nur Tests, die vor Ort durch Dritte durchgeführt oder überwacht worden sind und werden, mit einem 3G-fähigen Testzertifikat bestätigt werden dürfen.
Zur Ausstellung von Testzertifikaten seien in Nordrhein-Westfalen nur die in den Landesverordnungen vorgesehenen Teststellen sowie Arbeitgeber, die sich für die Beschäftigtentestung registriert haben, berechtigt. Dabei handele es sich ausschließlich um in Präsenz von geschultem Personal vorgenommene Testungen oder beaufsichtigte Selbsttestungen vor Ort. Digitale Beobachtungen bei Selbsttestungen erfüllten diese Anforderung nicht und berechtigen nicht zur Ausstellung eines Testnachweises. Das NRW-Gesundheitsministerium warnt ausdrücklich vor der Verwendung solcher Testnachweise im Rechtsverkehr (also zum Beispiel bei Zugangskontrollen nach der Coronaschutzverordnung), da dies eine Ordnungswidrigkeit darstelle, die mit einem Bußgeld geahndet werden könne.