Um sich vor einer möglichen Insolvenz des Bauhandwerkers zu schützen, verlangen nicht nur gewerbliche Kunden, sondern vermehrt auch Privatkunden einen Sicherheitseinbehalt für den Fall, dass Mängel auftreten und Gewährleistungsansprüche entstehen. Behält der Auftraggeber einen Teil des Rechnungsbetrages als Sicherheitseinbehalt ein, so erhält der Handwerker weniger Geld und damit weniger Liquidität. Zugleich trägt er nun das Risiko, bei einer Insolvenz des Auftraggebers auf seiner Forderung sitzen zu bleiben. Daher wird in der Regel vereinbart, dass der Bauhandwerker den Sicherheitseinbehalt durch eine Gewährleistungsbürgschaft ablösen kann. Diese kostet ihn zwar sogenannte Avalzinsen, kommt ihn aber in der Gesamtbetrachtung günstiger.
Aus den Augen aus dem Sinn
Übergibt der Malerbetrieb dem Auftraggeber nach Projektende eine solche Bürgschaftsurkunde und sind keine Mängel in der Folgezeit aufgetreten, so ist die Urkunde nach Ablauf der Gewährleistungsfrist an ihn zurückzugeben. Die Gewährleistungsfrist hängt vom zugrundeliegenden Werkvertrag ab. Viele Auftraggeber versäumen jedoch die Rückgabe und das nicht aus bösem Willen, sondern weil Jahre später einfach niemand mehr daran denkt. Im Malerbüro ist es oft nicht viel anders. In der Hektik des Büroalltags wird dies schnell vergessen. Da die Rückgabe aber im Interesse des Betriebs liegt, hilft in diesem Fall ein gut organisiertes und automatisiertes Terminmanagement weiter.
Maler-Software hilft
Die Rückforderung von Gewährleistungsbürgschaften ist über die betriebswirtschaftliche Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM simpel abzuarbeiten. Für jeden Auftrag gibt es eine „Projektauskunft“. Hier sind alle wichtigen Informationen zur bestehenden Sicherheitsleistung oder der Ablösung durch eine Bürgschaft zu hinterlegen.
Gleichzeitig wird eine Aufgabe zur Rückforderung der Urkunde terminiert. Liegt zu dem Termin die Bürgschaftsurkunde nicht vor, so fordert der Bauhandwerker mit Hilfe eines im Office-Center der Maler-Software bereits hinterlegten Musterschreibens den Auftraggeber zur Rückgabe der Urkunde auf. Auf Wunsch kann zu jeder Zeit auch eine Fälligkeitsliste aller offenen Sicherheiten ausgegeben werden. Mit dieser Arbeitsweise wird im Malerbüro jede Menge Arbeit gespart und die Bürgschaftsurkunde nie aus den Augen verloren.