Wer bislang mit dem Vakzin Janssen des Impfstoffherstellers Johnson & Johnson geimpft war, galt mit nur einer Impfung als vollständig geimpft. Doch das war einmal. Der Bund hat kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung angepasst und auf die vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) geänderten Kriterien zur Bestimmung des Impfstatus reagiert. Danach reicht bei Johnson & Johnson eine Einzelimpfung zur Grundimmunisierung nicht mehr aus. Damit der vollständige Impfschutz vorliegt, benötigen Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, eine Zweitimpfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer bzw. Moderna.
Bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist es wohl gehäuft zu Impfdurchbrüchen gekommen. Wie das Robert-Koch-Institut bereits Anfang Oktober 2021 erklärte, wurden in Deutschland im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden. Eine Neubewertung des Impfstatus war damit wohl unumgänglich.
Was bedeutet dies jetzt für 3G am Arbeitsplatz? Das Land Brandenburg führt dazu aus: „Damit reicht bei Johnson & Johnson eine Einzelimpfung nicht mehr aus, um ohne Test die 3G-Regel am Arbeitsplatz zu erfüllen. Diese Personen brauchen also einen aktuellen Test.“ Im Klartext: Wer nur einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft ist, gilt als ungeimpft. Dies haben
Arbeitgeber bei der Kontrolle der 3G-Regel zu bedenken. Von der betrieblichen Testpflicht ist ein Johnson & Johnson-Geimpfter nur befreit, wenn er mindestens eine Zweitimpfung vorweisen kann. Damit gilt ab sofort eine einheitliche Definition der Vollimpfung, unabhängig von den verwendeten Impfstoffen.
Die Kriterien für die Impfnachweise im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung können auf den Seiten des PEI nachgelesen werden (externer Link): www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3
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