Das neue Jahr bringt wieder zahlreiche Neuerungen und Änderungen mit sich. Die folgenden sollten Maler und Stuckateure kennen:
1. Allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn steigt
Der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) steigt ab 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Dies könnte im Malerhandwerk vor allem Büroarbeitskräfte betreffen, denn das Gehalt für Angestellte wird in dieser Branche seit 2004 nicht mehr tarifiert. Besondere Vorsicht ist bei Minijobbern geboten. Da die Verdienstgrenze von 450 Euro keinesfalls überschritten werden darf, muss unter Umständen dieStundenzahl angepasst werden.
2. Branchenmindestlohn steigt
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es Branchenmindestlöhne. So auch im Maler- und Lackiererhandwerk. Der zwischen den Tarifparteien, IG Bau und Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz, bereits Ende 2016 ausgehandelte Mindestlohn für Maler und Lackierer wurde für allgemeinverbindlich erklärt und gilt somit für alle Betriebe der Branche, auch für solche, die nicht tarifgebunden sind. Ab Mai 2020 gilt erstmalig bundesweit, also in Ost und West, eine einheitliche Lohnuntergrenze. Diese liegt dann bei ungelernten Arbeitnehmern bei 11,10 Euro und bei Gesellen bei 13,50 Euro.
3. Mindestvergütung für Azubis eingeführt
Ab 2020 gilt für Azubis eine Mindestvergütung. Wird die Ausbildung in 2020 begonnen, so sind Azubis im ersten Jahr mindestens 515 Euro zu zahlen.
Mehr zu dem Thema gibt’s unter: Achtung: Azubi-Mindestlohn ab 2020
4. Energetische Gebäudesanierung wird steuerlich gefördert
Zum Jahresende wurde es nochmal spannend, da der Bundesrat mit seiner Zustimmung auf sich warten ließ. Aber jetzt steht fest: Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2029 steuerlich gefördert. Eine förderfähige Sanierungsmaßnahme wird auch die Wärmedämmung von Wänden und Dächern sein. Die steuerliche Absetzbarkeit ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030.
5. Ladenkasse: Pflicht zur Belegausgabe
Malerbetriebe mit Fachmarkt haben wenig Grund zur Freude. Sie müssen in 2020 einige Neuerungen über sich ergehen lassen. Ab 1. Januar 2020 besteht für jeden Kassenvorgang eine Belegausgabepflicht, das heißt ein Beleg muss zwingend gedruckt und dem Kunden zur Mitnahme angeboten werden. Zugleich dürfen keine Bisphenol-A haltigen Bonrollen mehr Verwendung finden.
6. Ladenkasse: Technische Sicherheitseinrichtung wird Pflicht
Um zu gewährleisten, dass jeder Kassenvorgang manipulationssicher abgespeichert wird, müssen Ladenkassen um eine sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, erweitert werden. es darf nur eine TSE verwendet werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurde. Obwohl die Pflicht zum Einsatz einer solchen TSE bereits ab 1.1.2020 besteht, es aber noch nicht hinreichend zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtungen gibt, wurde von den Bundes- und Landesfinanzbehörden beschlossen, dass bis 30. September 2020 eine fehlende TSE nicht beanstandet wird.
Weitere Infos gibt’s hier: Ab 2020 neue Anforderungen an Ladenkassen
7. XRechnung wird bei Bundesaufträgen Pflicht
Mit dem 27. November 2020 dürfte ein neues Zeitalter für viele Betriebe anbrechen. Jeder, der mit öffentlichen Auftraggebern des Bundes Geschäfte macht, muss ab diesem Zeitpunkt seine Rechnung elektronisch in einem bestimmten Format (XRechnung) einreichen. Länder und Kommunen werden sicher zeitnah folgen.
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8. Wiedereinführung der Meisterpflicht
Ab Januar 2020 wird in 12 bisher zulassungsfreien Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt. Damit hat die jahrelange Forderung der Handwerksverbände ein gutes Ende gefunden. Die Rückvermeisterung erfolgt in folgenden Gewerken: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Beton- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler sowie Orgel- und Harmoniumbauer.
9. Neuer Berufstitel: Bachelor professional
Künftig darf ein Meister bzw. eine Meisterin zusätzlich die Bezeichnung „Bachelor Professional in“ unter Angabe des Handwerks, für das der Meistertitel erworben wurde, führen. Damit soll der in Deutschland erworbene Meistertitel international vergleichbarer werden.
Mehr zu dem Thema lesen Sie unter: Zusatztitel für Meister und Meisterin: Bachelor Professional
10. Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen
Ab 1. Januar 2020 werden die Verpflegungsmehrpauschalen für Auswärtstätigkeiten angehoben.
Mehr Infos gibt’s hier: Ab 2020 höhere Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen
11. Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt leicht
Zum 1. Januar 2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Prozent auf 2,4 Prozent. Doch die Freude währt nicht lange. Die Regelung ist auf zwei Jahre befristet.
12. Insolvenzgeldumlage unverändert
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld bleibt 2020 unverändert bei niedrigen 0,06 Prozent. Aufgrund der guten Wirtschaftslage sind nur wenige Unternehmen von Insolvenzen betroffen.
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13. Künstlersozialabgabe unverändert
Bereits das dritte Jahr in Folge bleibt auch der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung stabil und liegt weiterhin bei 4,2 Prozent.