Das neue Jahr bringt wieder zahlreiche Neuerungen und Änderungen mit sich. Die folgenden sollten Maler und Stuckateure kennen:
1. Allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn steigt
Der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) steigt ab 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Dies könnte im Malerhandwerk vor allem Büroarbeitskräfte betreffen, denn das Gehalt für Angestellte wird in dieser Branche seit 2004 nicht mehr tarifiert. Besondere Vorsicht ist bei Minijobbern geboten. Da die Verdienstgrenze von 450 Euro keinesfalls überschritten werden darf, muss unter Umständen die[Weiterlesen…]