Beschlossene Sache: Die Wiedereinführung der Meisterpflicht

Meisterpflicht

Wichtige Nachrichten verbreiten sich schnell. Zum Wochenstart war die Wiedereinführung der Meisterpflicht ein bestimmendes Thema in den Medien. Vor 15 Jahren wurde in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht abgeschafft, jetzt soll sie – nach jahrelangen Diskussionen – wiederkommen, zumindest in einigen ausgewählten Berufen. Darauf haben sich wie zu Wochenbeginn bekannt wurde die große Koalition und das Bundeswirtschaftsministerium geeinigt. Bei den von der Wiedereinführung betroffenen Handwerksberufen soll es sich wie faz.net berichtete unter anderem um Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer handeln. 

Da zahlreiche Bauberufe von dieser Entscheidung betroffen sind, freute sich Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, besonders über die guten Nachrichten aus der Hauptstadt. Er sagte: „Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen (Fliesenleger, Estrichleger, Beton- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger) die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A zurückzuführen. Gerade im Baubereich kommt es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. Das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute Ausbildung. Das ist ein überaus positives Signal der großen Koalition für Handwerk und Mittelstand in Deutschland. Denn es sind die baugewerblichen Unternehmen, die allein im Wohnungsbau 80 % der Bauleistung erbringen, die 75 % der Arbeitnehmer beschäftigen und 80 % der Lehrlinge ausbilden. Wir erwarten nun eine schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfes, so die Wiedereinführung der Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.“

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, äußerte sich ebenfalls in seinem Statement zufrieden mit der geplanten Wiedereinführung der Meisterpflicht: „Die gemeinsame Erklärung der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, in einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen zu wollen und dem Bundestag in einem Gesetzesentwurf die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Handwerken vorzuschlagen, ist ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Zukunftssicherung und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Handwerk werden so auf einer breiteren Basis möglich.“

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