Monopolkommission gegen Ausweitung der Meisterpflicht 

Monopolkommission gegen Ausweitung der Meisterpflicht 

Vor 15 Jahren wandelte die Handwerksrechtsnovelle zuvor 53 zulassungspflichtige in zulassungsfreie Handwerke um. So benötigen seitdem beispielsweise Fliesenleger oder Raumausstatter keinen Meisterbrief mehr, um einen Handwerksbetrieb zu gründen. Die Diskussion um die Wiedereinführung des Meisterbriefs ist nicht neu, hat aber durch den Antrag, den die bayerische Landesregierung im September 2018 im Bundesrat einbrachte und der auf die Wiedereinführung des Meisterbriefs in verschiedenen Handwerksberufen, bei denen dies geboten und rechtlich möglich ist, abzielt, an Schwung gewonnen. Mit diesem bayrischen Vorstoß ist das Thema „Wiedereinführung der Meisterpflicht“ auf die politische Agenda gewandert.

Monopolkommission: Keine Wiederausweitung des Meisterzwangs
Jetzt hat die Monopolkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, das Wort ergriffen und spricht sich klar gegen eine Wiederausweitung des Meisterzwangs aus. Das geht aus dem von den Wettbewerbshütern am 24. Januar 2019 veröffentlichten Policy Brief zum Meisterzwang im Handwerk hervor. In diesem Bericht heißt es: „Eine Ausweitung des Meisterzwangs ist aus wettbewerbspolitischer Sicht abzulehnen, da sie zusätzliche Hürden für den Markt- und Berufszugang errichtet.“ Eine Rückabwicklung der teilweisen Liberalisierung des Handwerks halten die Gremiumsmitglieder daher für einen Schritt in die falsche Richtung.

Monopolkommission gegen Ausweitung der Meisterpflicht 

Neben verfassungsrechtlichen Bedenken verweisen die Kommissionsmitglieder auf unklare bis negative Folgen, die eine Ausweitung des Meisterzwangs nach sich zögen. So erwartet das Gremium bei einer Ausweitung einen deutlichen Rückgang der Betriebsgründungen in den derzeit zulassungsfreien Gewerken und damit einhergehend eine Verschärfung des Fachkräftemangels. Auch ist nach Ansicht der Kommission unklar, wie es zu einer nachhaltigen Qualitätssteigerung der angebotenen Leistungen durch den Meisterbrief kommen könne. In den Augen der Kommission trägt der Meisterbrief nur zur Erhöhung der formalen Qualifikation der Betriebsinhaber bzw. -leiter bei. In der Praxis würden jedoch viele Arbeiten von Gesellen und Lehrlingen und nicht von den Betriebsinhabern bzw. Meistern ausgeführt.

Ohnehin sieht die Kommission „Qualitätsdifferenzierungen“ sehr relaxed und beurteilt die damit verbundenen Preisunterschiede als für den Verbraucher durchweg positiv. In ihrem Bericht führt sie aus: „Ferner ist Qualitätsdifferenzierung ein wesentliches Merkmal wettbewerblich organisierter Märkte und ermöglicht es Verbrauchern, das für sie passende Qualitätsniveau zu einem für sie passenden Preis nachzufragen. In einem solchen Marktumfeld mit differenzierten Angebotsqualitäten kann der Meisterbrief unter Umständen ein freiwilliges Qualitätssignal darstellen, durch das Verbrauchern ein besonderes Qualitätsversprechen signalisiert werden kann. Die Unterscheidung zwischen Meister- und Nichtmeisterbetrieben kann für den Verbraucher sodann ein Anhaltspunkt sein, um die für sie passende Preis-Qualitäts-Kombination auszuwählen.“ 

Zur Förderung der handwerklichen bzw. beruflichen Ausbildung hält das Gremium die Ausweitung des Meisterzwangs ebenfalls für nicht geeignet. Hier müssten zielgenauere Maßnahmen ergriffen werden.

Bauwirtschaft: Kommission irrt in ihrer Einschätzung
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), nimmt mit deutlichen Worten Stellung zu dem von der Monopolkommission veröffentlichten Policy Brief. Er sagt: „Die Wettbewerbshüter irren sich in ihrer Einschätzung, dass es bei der Diskussion über die Wiedereinführung des Meistervorbehalts keinen Handlungsbedarf gebe. Seit der Handwerksnovelle gibt es in einigen Gewerken drastische Einbrüche bei den Zahlen der Meisterschüler, wie zum Beispiel bei den Fliesenlegern um rund 80 Prozent! Damit ist in diesen Gewerken die duale Ausbildung in Gefahr, denn ohne Meisterschüler gibt es in absehbarer Zeit keine Meisterbetriebe. Von einer laut Monopolkommission so verbraucherfreundlichen Wahlfreiheit, bei der Verbraucher je nach gewünschter „Preis-Leistungs-Kombination“ einen Meister- oder Nichtmeisterbetrieb wählen können, kann dann keine Rede mehr sein“.

Pakleppa appelliert für eine differenzierte Betrachtungsweise. „Wir müssen genau hinschauen, in welchen Gewerken sich die Abschaffung des Meistervorbehalts bewährt hat und wo nicht. Bei den Fliesen-, Estrich- und Parkettlegern ist die Antwort eindeutig. Hier hat die Zulassungsfreiheit zu einer Explosion von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit geführt und hat die Tore für die Illegalität auf unseren Baustellen weit geöffnet. Bei anderen Gewerken sieht es ähnlich aus. Es ist daher unbedingt notwendig, die Folgen der Handwerksnovelle für jedes Gewerk zu prüfen und dann im Einzelfall zu entscheiden, ob die Wiedereinführung des Meistervorbehalts sinnvoll ist oder nicht.“


Zum
PDF-Download einfach klicken: 
Policy-Brief der Monopolkommission zum Meisterzwang im Handwerk

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner