Bundeskabinett beschließt Meisterpflicht für Fliesenleger, Raumausstatter, Parkettleger & Co.

Die Meisterpflicht wird für zwölf Handwerke wieder eingeführt. Das hat heute das Bundeskabinett in Berlin beschlossen und den Weg für das Gesetzgebungsverfahren eröffnet.  

Von der Wiedereinführung der Zulassungspflicht sind folgende Handwerke betroffen:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Raumausstatter
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

 

Felix Pakleppa

Felix Pakleppa, Foto: ZDB

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe zeigt sich erfreut über den Kabinettsbeschluss: „Wir begrüßen diesen Kabinettsbeschluss sehr; damit ist der Weg frei, die Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren. Damit stärkt die Bundesregierung die duale Ausbildung in wichtigen Bauberufen. Denn nur ausgebildete Meister und Meisterinnen sind in der Lage, jungen Menschen ihr Wissen zu vermitteln. Die guten Perspektiven, die junge Menschen haben, wenn sie sich für einen Beruf in der Bauwirtschaft entscheiden, werden damit noch besser. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sind zukünftig vor unqualifizierten Anbietern geschützt. Nun muss der Gesetzentwurf möglichst zügig im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.“

 

 

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