Auf der Tagesordnung der heutigen Bundesratssitzung stand der Entschließungsantrag Bayerns zur Wiedereinführung eines verpflichtenden Meisterbriefs in einigen Handwerksbranchen.
Zuletzt machte der Bericht der Monopolkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, Schlagzeilen. Sie hatten sich demonstrativ gegen eine Wiedereinführung ausgesprochen. Malerblog.net berichtete.
Der Bundesrat hat dem Entschließungsantrag zugestimmt. Die Bundesregierung wird gebeten, in allen Handwerken, bei denen es fachlich geboten und europarechtlich möglich ist, den verpflichtenden Meisterbrief wieder einzuführen. Der Bundesrat möchte damit die Ausbildung von Fachkräften und die Attraktivität von Handwerksberufen stärken. Gerade im Handwerk bestehe ein zunehmender Fachkräftebedarf, betonen die Länder. Der Meisterbrief sei ein entscheidender Anreiz, ein Handwerk zu erlernen. Er stärke die Qualität und Leistungsfähigkeit von Handwerksbetrieben.
Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Die Entschließung des Bundesrates könnte aber als Weckruf dienlich sein, denn die Regierungsparteien in Berlin hatten sich bereits im Koalitionsvertrag für eine Prüfung der Wiedereinführung der Meisterpflicht ausgesprochen.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt die heutige Bundesratsentscheidung. Der Hauptgeschäftsführer, Felix Pakleppa, erklärte: „Das ist ein wichtiges Signal der Ländervertretung an den Bundestag und die Bundesregierung, die Wiedereinführung der Meisterpflicht nicht mehr auf die lange Bank zu schieben, sondern möglichst zügig zu einer entsprechenden Änderung der Handwerksordnung zu kommen. Diese Entscheidung begrüßen wir sehr, sehen wir doch insbesondere im Fliesenlegerhandwerk, zu welchen Verwerfungen die Abschaffung der Meisterpflicht 2004 geführt hat.“