Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für Auszubildende ab 2020 an vorsieht. Der Gesetzesentwurf beruht auf einem Kompromissvorschlag, den der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der Regierung vorgelegt haben. Dieser sieht vor, dass ab 2020 den Azubis im ersten Lehrjahr eine Mindestvergütung von monatlich 515 Euro zu zahlen ist. Der Betrag steigt jährlich an. 2021 soll er sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro erhöhen. Im weiteren Ausbildungsverlauf soll die Mindestvergütung im zweiten Lehrjahr um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent steigen.
Tarifgebundene Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk schocken diese Zahlen nicht, zahlen sie doch schon heute weitaus höhere Ausbildungsvergütungen. Seit August 2018 liegt die Ausbildungsvergütung eines Malerlehrlings bereits bei 620 Euro im ersten Lehrjahr, 685 Euro im zweiten und 850 Euro im dritten Jahr seiner Ausbildung. Aufhorchen sollten aber alle nicht tarifgebundenen Ausbildungsbetriebe im Maler- und Lackiererhandwerk. Für sie könnte der neue Azubi-Mindestlohn die neue Richtgröße werden.
Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.