Der Bundestag hat heute der Novelle des Berufsbildungsgesetzes zugestimmt. Damit soll die duale Berufsausbildung in Deutschland gestärkt und attraktiver gestaltet werden. Mit der Berufsbildungsgesetz-Novelle wird nicht nur ein Mindestlohn für Azubis eingeführt, sondern es werden auch die beruflichen Abschlüsse sprachlich aufgewertet. So wird eine bestandene Meisterprüfung dem Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional“ gleichgestellt. Künftig darf dann ein Meister bzw. eine Meisterin zusätzlich die Bezeichnung „Bachelor Professional in“ unter Angabe des Handwerks, für das der Meistertitel erworben wurde, führen. Der Meistertitel, made in Germany, wird dadurch international vergleichbar. Zugleich wird die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium auch sprachlich verbrieft.
Gibt der Bundesrat grünes Licht, treten die Änderungen zum 1. Januar 2020 in Kraft.
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