Beim Autofahren gehören die Hände ans Lenkrad und nicht ans Handy. Wer dies nicht umsetzt, riskiert ein Bußgeld. Diesen Grundsatz dürfte in Deutschland mittlerweile jeder Autofahrer verinnerlicht haben. Doch das hand-held-Verbot betrifft nicht nur Mobiltelefone wie viele Menschen immer noch glauben.
Bis zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2017 war tatsächlich nur das Benutzen von Mobil- und Autotelefonen am Steuer ausdrücklich verboten. Doch mit der damaligen StVO-Reform wurde §23 Abs. 1a StVO an die technischen Entwicklungen angepasst und [Weiterlesen…]