Um eine sorgfältige Buchhaltung kommt kein Unternehmen herum. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss den vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Gleichzeitig ist sie aber für das Unternehmen auch ein Kontrollinstrument, um die wirtschaftliche Entwicklung und finanzielle Lage im Blick zu haben.
Die betriebswirtschaftliche Auswertung
Ein solches Kontrollinstrument ist zum Beispiel die BWA, die monatlich dem Betrieb vorliegen sollte. Die BWA fasst die Zahlen der Buchhaltung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammen. Die Abkürzung BWA steht hierbei für Betriebswirtschaftliche Auswertung. Eine weit verbreitete Form ist die Kurzfristige Erfolgsrechnung, in der die Betriebsleistung den Kostenarten gegenübergestellt wird, um so das Betriebsergebnis zu erhalten. Diese kann als erster Ansatzpunkt für eine Beurteilung der Unternehmensleistung dienen – insbesondere, wenn die ausgewiesenen Daten mit den Daten vorhergehender Perioden und anderer Unternehmen der gleichen Branche verglichen werden. Aber Vorsicht: Die BWA ist nur aussagekräftig, wenn die zugrunde liegenden Daten zeitnah und vollständig vorliegen und erfasst werden.
Aktuelle Datengrundlage entscheidend
Eine BWA erhält jeder Handwerksunternehmer von seinem Steuerberater oder wenn die Finanzbuchhaltung im eigenen Haus erledigt wird, aus der Finanzbuchhaltungssoftware.
Heutzutage erfolgt die Buchführung digital. Viele Steuerbüros arbeiten mit der DATEV eG, einem IT-Dienstleister für Steuerberater, zusammen. Damit das Steuerbüro schnell und zeitnah alle relevanten Daten verarbeiten kann, übermitteln Malerbetriebe, die in ihrem Malerbüro die betriebswirtschaftliche Malersoftware C.A.T.S.-WARICUM einsetzen, die entsprechenden Journaldaten und Belege via Schnittstelle an den Steuerberater. Der Betrieb kann in seiner Malersoftware die Rechnungen bereits vorkontieren und so dem Steuerberater viel Zeit und Arbeit ersparen.
Es gibt aber auch Malerbetriebe, die die Buchhaltung selbst erstellen und so zeitnah über ihre monatlichen BWAs verfügen. Vor allem in Kleinbetrieben, ist die Buchhaltung noch nicht derart komplex, sodass sie oft vom Chef oder einer Bürofachkraft mit erledigt wird. Steuerberater werden dann oftmals nur noch für die abschließenden Steuererklärungen hinzugezogen. In größeren Malerbetrieben wird für derartige Aufgaben in der Regel eine Fachkraft für Buchhaltung eingesetzt. Für Betriebe, die ihre Buchhaltung selbst erledigen möchten, bietet der Branchenspezialist C.A.T.S.-Soft ebenfalls eine Lösung. Die Finanzbuchhaltungssoftware C.A.T.S.-WFIBU verfügt über eine perfekte Anbindung an die betriebswirtschaftliche Malersoftware C.A.T.S.-WARICUM, sodass alle relevanten und im Malerbüro erfassten Geschäftsvorfälle einen schnellen und medienbruchfreien Eingang in die Buchhaltungssoftware finden. Ebenso einfach lassen sich von dort die für einen Steuerabschluss relevanten Daten in das DATEV-System des Steuerberaters übernehmen.
Das Ziel im Blick
Für Malerbetriebe wie für jedes andere Unternehmen auch, ist es heutzutage wichtig, einen aktuellen Überblick über die finanzielle Lage und wirtschaftliche Entwicklung des Betriebs zu haben. Als Komplettanbieter und Digitalisierungspartner fürs Malerhandwerk ermöglicht C.A.T.S.-Soft ihren Kunden, die Umsetzung eines an den betrieblichen Bedürfnissen orientierten Digitalisierungskonzeptes. Egal, ob die Buchführung im Malerbüro oder beim Steuerberater erledigt wird, am Ende sollte der Malerbetrieb immer über eine aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung verfügen können.