Das neue Jahr steht vor der Tür. Und wie jedes Jahr, wird es auch in 2017 wieder einige Neuerungen geben, die man als Unternehmer im Maler- und Stuckateurhandwerk kennen sollte.
1. Reformationstag 2017 – ganz Deutschland darf feiern
Martin Luther beschert allen Deutschen im Jahr 2017 einen zusätzlichen Feiertag. Der Reformationstag wird alljährlich am 31. Oktober gefeiert. Er ist jedoch nur in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag. Da sich aber im Jahr 2017 der Thesenanschlag Luthers zum 500. Mal jährt, wurde der 31. Oktober 2017 ausnahmsweise und einmalig zum bundesweiten Feiertag erklärt. Also: Im Kalender gleich rot markieren!
2. Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Der zum 1. Januar 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro brutto pro Zeitstunde. Nach dem Mindestlohngesetz entscheidet eine ständige Kommission der Tarifpartner alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns – das nächste Mal 2018.
3. Branchen-Mindestlohn steigt
Der Branchen-Mindestlohn war zuletzt zum 1. Mai 2016 gestiegen. Jetzt haben sich die IG Bau und BV Farbe auf einen neuen einheitlichen Mindestlohn für Maler und Lackierer geeinigt. Der neue Tarifvertrag läuft bis zum 30. April 2021 und sieht eine stufenweise Anhebung des Mindestlohns für Maler und Lackierer vor. Während für ungelernte Arbeiter bereits eine bundeseinheitliche Lohnuntergrenze gilt, wird diese für Gesellen bis 2020 in Ost und West angeglichen. Die erste Anhebung erfolgt zum 1. Mai 2017. Ab Mai steigt der Branchenlohn für Ungelernte von derzeit 10,10 Euro auf 10,35 Euro (Mindestlohn I) und für Gesellen von aktuell 13,10 Euro im Westen, 12,90 Euro in Berlin und 11,30 Euro im Osten auf 13,10 Euro im Westen und Berlin und 11,85 Euro im Osten (Mindestlohn II). Die nächsten Anhebungsschritte erfolgen dann jeweils zum 1. Mai 2018, 2019 und 2020.
4. Neue Regelung zu elektronischen Registrierkassen
Für Betriebe, die elektronische Registrierkassen einsetzen, gelten ab 1. Januar 2017 neue Anforderungen. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen auch elektronische Kassensysteme den „Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ sowie den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“. Eine Übergangsfrist ist zum 31. Dezember 2016 ausgelaufen.
Lesen Sie auch: Malerfachmärkte aufgepasst: Ab 1.1.2017 neue Anforderungen an die Ladenkasse
5. Styropor in 2017 kein Sondermüll
Das Handwerk konnte nach der letzten Bundesratssitzung leicht aufatmen. Nachdem seit Oktober HBCD-haltiger Styroporabfall in Deutschland als Sondermüll galt und dies bundesweit zu Entsorgungsengpässen führte, konnte im Bundesrat ein Kompromiss gefunden werden. Bis zum 31. Dezember 2017 gilt Styropor nicht mehr als Sondermüll und kann bis Jahresende wieder wie bisher entsorgt werden. Dies sollte im Jahr 2017 bei der Abfallentsorgung für Entspannung sorgen.
Lesen Sie auch: Bundesrat beschließt Kompromiss auf Zeit statt dauerhafter Lösung
6. Gesetzliche Unfallversicherung: Digitales Meldeverfahren
Der Lohnnachweis wird digital. Ab dem 1. Januar 2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch das digitale Meldeverfahren abgelöst. Mit einer zweijährigen Übergangsfrist soll sichergestellt werden, dass eine korrekte Beitragsrechnung durch die Unternehmen erfolgt. Daher ist für die Beitragsjahre 2016 und 2017 der Lohnnachweis zusätzlich zum digitalen Verfahren in bekannter Form als Papierausdruck oder über das Extranet abzugeben.
Lesen Sie auch: Neues UV-Meldeverfahren ab 2017: Der Lohnnachweis wird digital
7. Insolvenzgeldumlage sinkt
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld sinkt zum 1. Januar 2017 auf 0,09 Prozent. Das von der Arbeitsagentur an betroffene Arbeitnehmer gezahlte Insolvenzgeld wird von den Arbeitgebern als Risikogemeinschaft finanziert. Die Umlage wird monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Krankenkasse abgeführt.
8. Künstlersozialabgabesatz sinkt
Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe sinkt im Jahr 2017 von 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent.
Lesen Sie auch: Zahlungsfalle Künstlersozialabgabe: Werbung kann auch für Handwerksbetriebe teuer werden.
9. Basiszinssatz weiterhin unter Null
Auch im neuen Jahr wird der Basiszinssatz weiter im historischen Tief stecken und damit werden auch Verzugszinsen immer mehr an Bedeutung verlieren. Wie die Bundesbank am 27. Dezember 2016 bekannt gab, bleibt der Basiszinssatz unverändert bei einem Wert von – 0,88 Prozent.
Lesen Sie auch: Basiszinssatz sinkt zum 1. Juli 2016 auf historisches Tief
10. Neue Regelungen für Leiharbeiter
Die Leiharbeit wurde in wesentlichen Punkten neu geregelt. Ab 1. April 2017 dürfen Leiharbeiter längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden. Und sie dürfen langfristig auch entgeltlich nicht schlechter gestellt werden als die eigenen Mitarbeiter. Nach neun Monaten muss ihr Lohn dem der Stammbelegschaft entsprechen. Allerdings sind für tarifgebundene Arbeitnehmer Ausnahmen möglich.
Lesen Sie auch: Engpass überbrücken. Leiharbeit als Chance
11. Ausblick: Zweites Bürokratieentlastungsgesetz
Ein zweites Bürokratieentlastungsgesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche interessante Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Vor allem kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeiter sollen durch die neuen Regelungen eine Entlastung erfahren. Unter anderem sieht der Entwurf folgende Maßnahmen vor: Für Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, sollen Aufbewahrungsfristen entfallen. Die Grenze von Kleinbetragsrechnungen soll von 150 auf 200 Euro angehoben werden. Im Bereich der Lohnabrechnung sieht der Entwurf folgende Erleichterungen vor: Müssen bisher Beiträge zur Sozialversicherung im laufenden Monat geschätzt werden, soll es künftig möglich sein, statt einer Schätzung die tatsächlichen Beitragswerte des Vormonats zu verwenden. Für die Abgabe der vierteljährlichen Lohnsteueranmeldung soll die Grenze von 4.000 auf 5.000 Euro angehoben werden. Ob noch Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden, bleibt abzuwarten. Malerblog.net wird berichten.