Bargeschäfte sind dem Staat ein „Dorn im Auge“. Durch Schummeleien mit Ladenkassen gehen ihm jährlich horrende Steuersummen verloren. Das ist nicht nur in Deutschland so. In Italien und Frankreich gilt bereits eine Obergrenze von 1.000 Euro für das Bezahlen mit Bargeld. Auch in Deutschland wurde schon über die Zukunft des Bargelds diskutiert, eine Obergrenze bei Barzahlungen aber erst einmal ad acta gelegt. Die Freiheit des Verbrauchers, selbst entscheiden zu dürfen, wie bezahlt werden soll, ob mit Bargeld oder mit Girocard oder Kreditkarte, bleibt bis auf weiteres unangetastet. Vor allem bei kleineren Zahlungsbeträgen ist in Deutschland nach wie vor Bargeld das Mittel der Wahl.
Im Fokus: Alte Registrierkassen
Das staatliche Interesse an einer nachvollziehbaren und nachprüfbaren Kassenführung ist berechtigt. Folgerichtig unterliegen elektronische Kassensysteme ab 2017 den gleichen Anforderungen, denen bereits sonstige Datenverarbeitungssysteme seit Jahren unterliegen. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie den „Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ sowie den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ entsprechen. Das Bundesfinanzministerium führt dazu in seinem Schreiben vom 26. November 2010 unter anderem aus:“ Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) einschließlich etwaiger mit dem Gerät elektronisch erzeugter Rechnungen i.S. des §14 UStG unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung dieser Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist unzulässig. Ein ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend. Die digitalen Unterlagen und die Strukturinformationen müssen in einem auswertbaren Datenformat vorliegen.“
Pflicht: Einzelaufzeichnungen der Geschäftsvorfälle
Wer eine elektronische Ladenkasse nutzt, sollte daher sicherstellen, dass er ab 1. Januar 2017 nur noch ein Kassensystem im Einsatz hat, das den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums entspricht. Den Prüfungsanforderungen der Finanzbehörden genügt dann ein Tagesendsummenbon (sog. Z-Bon), wie er von vielen Registrierkassen ausgegeben wird, nicht mehr. Für jeden Geschäftsvorfall muss es künftig auch einen Beleg geben. Geschäftsvorfälle müssen sich im Einzelnen über das Kassensystem nachvollziehen lassen.
PC-Kasse: Die moderne Alternative zur Registrierkasse
Farbenfachmärkte oder Raumausstatter-Geschäfte, die in ihrem Laden die Kassenlösung von C.A.T.S.-Soft einsetzen, sind auf der sicheren Seite. Modernste Kassenhardware und -software lassen nicht nur einen attraktiven und ansprechenden Kassenarbeitsplatz für Mitarbeiter und Kunden entstehen. Sie sorgen auch für mehr Transparenz und das erfreut nicht nur das Finanzamt, sondern den Unternehmer ebenso. Die Kassenhardware wie Kundendisplay, Kassenschublade und Bondrucker werden über die Software angesteuert. Ob die Bedienung der Kassensoftware mittels Tastatur und Maus oder modernem Touchscreen erfolgt, ist eine Geschmackfrage und bleibt jedem selbst überlassen. Empfehlenswert ist ein Barcode-Lesegerät, da sich auf diese Weise der Kassenvorgang noch rationeller erledigen lässt.
Keine Insellösung: Die Kassensoftware von C.A.T.S.-Soft
Die Kassenlösung von C.A.T.S.-Soft ist keine Stand-Alone-Lösung. Vielmehr verfügt der Handwerksunternehmer durch die vollständige Integration der Kassenlösung in die betriebswirtschaftliche Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM über ein umfassendes Warenwirtschaftssystem. Benötigt beispielsweise ein Kunde statt eines Kassenbons einen Rechnungsbeleg unter Ausweis der Firma und Anschrift, so ist dies im Handumdrehen erledigt. Und über die „Renner-Penner-Liste“ der Artikelstatistik zeigt sich schnell, welche Artikel gut laufen und welche nicht. So erschließt sich dem Handwerksunternehmer mit nur einem Klick das Kaufverhalten seiner Kunden und das gibt ihm die Möglichkeit, darauf gewinnbringend zu reagieren. Auch das Warenlager hat der Handwerksunternehmer mit dieser Lösung im Griff. Und die vom Finanzamt geforderte Datenspeicherung und Lesbarmachung sowie die Möglichkeit des Datenexports sind integrativer Bestandteil des Warenwirtschaftssystems.
Das könnte Sie auch interessieren:
Maler-Fachmarkt: Moderne Kassensoftware mit Touch-Bedienung