Im Dezember 2013 gab es in Deutschland rund 815 000 Leiharbeiter, davon waren rund 70 Prozent männlich und 30 Prozent weiblich. Die Zahl der Leiharbeiter hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Zeitarbeit ist ein beliebtes Arbeitgeberinstrument, um flexibel auf Personalengpässe reagieren zu können. Landläufig glaubt man, Zeitarbeit sei nur etwas für die Großen, die Industrie. Das stimmt aber schon lange nicht mehr. Auch Malerbetriebe greifen auf Leiharbeiter zurück, um personelle Engpässe abzufangen. Zu solchen kann es auch im Malerhandwerk durch Auftragsschwankungen, Auftragsspitzen, Großaufträge, aber auch durch krankheits- oder urlaubsbedingte Mitarbeiterausfälle kommen. Tritt eine solche Situation ein, muß schnell reagiert werden. Kann kein Kollege mit Mitarbeitern kurzfristig aushelfen, sind Zeitarbeiter zur Überbrückung dieser Engpässe das Mittel der Wahl. Die Vorteile liegen auf der Hand: Keine Suchkosten für neue Mitarbeiter, keine Arbeitsverträge, keine Kündigungen, keine Kündigungsfristen und so weiter. Und fällt auch der Leihmitarbeiter wegen Krankheit aus, so sorgt bei entsprechender Vereinbarung die Zeitarbeitsfirma kurzfristig für eine Ersatzkraft.
Mit der Zeitarbeitsfirma, die die Arbeitskräfte vermittelt, wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (§ 12 Abs. 1 AÜG) geschlossen. Dieser ist schriftlich zu schließen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel je nach Vereinbarung meist wöchentlich oder monatlich nach Vorlage von Stunden- bzw. Tätigkeitsnachweisen des überlassenen Mitarbeiters.
Aufzeichnungspflicht auch für Leiharbeiter
Zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist jeder Malerbetrieb ohnehin gesetzlich verpflichtet. Diese gesetzliche Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) gilt nicht nur für festangestellte Mitarbeiter, sondern auch für Leiharbeitnehmer. Für Zeitarbeiter gelten dieselben Arbeitsbedingungen wie für die Festangestellten. Als Mindestnachweis sind täglich Beginn, Pause und Ende der Arbeitszeit aufzuzeichnen.
Unzureichend geführte Stunden- und Tätigkeitsnachweise sorgen sowohl bei Festangestellten als auch Zeitarbeitern immer mal wieder für Diskussionen und Ärger. Wer mit Zeitarbeitsfirmen zusammenarbeitet, sollte aus eigenem Interesse darauf achten, daß die Aufzeichnungen detailliert erfolgen, denn schließlich müssen die geleisteten Stunden dem Verleiher bezahlt werden. Da muß die Abrechnungsgrundlage korrekt sein.
Moderne Zeiterfassungslösungen ersparen nicht nur das leidige Schreiben von Stundenzetteln. Mit der digitalen Zeiterfassungssoftware CATSbauzeit werden nicht nur Stunden, sondern zugleich auch Tätigkeiten in ein Smartphone erfaßt. Zur Bedienung bedarf es keiner zeitintensiven Schulung der Mitarbeiter oder Zeitarbeiter. Die auf dem Smartphone vorhandene App läßt sich quasi intuitiv bedienen wie das Anwendungsvideo „CATSbauzeit – Der digitale Stundenzettel“ in humoriger Weise zeigt.
Die erfaßten Daten finden automatisch in Echtzeit den Weg ins Maler-Büro. Für die eigenen Mitarbeiter können sie direkt in einem Lohnprogramm weiterverarbeitet werden. Für die Abrechnung der Zeitarbeiter durch den Verleiher werden die Stunden- und Tätigkeitsnachweise einfach per Knopfdruck auf Papier ausgegeben, unterzeichnet und an die Zeitarbeitsfirma übergeben.
Wer so arbeitet, integriert Leiharbeitnehmer schnell und einfach in seinen betrieblichen Ablauf. Und da der Maler-Unternehmer mit CATSbauzeit zu jeder Zeit den Stand seiner Baustellen kennt, ohne selbst vor Ort sein zu müssen, sieht er schnell, ob mit dem überlassenen Mitarbeiter der Personalengpaß auch tatsächlich überbrückt werden kann. Ist dies nicht der Fall, da es sich beispielsweise bei dem überlassenen Mitarbeiter um eine „Schlaftablette“ handelt, hat er die Chance, frühzeitig das Gespräch mit der Zeitarbeitsfirma zu suchen.
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