Zum 1. Juli 2016 sank der Basiszinssatz um 0,05 Prozent auf nunmehr -0,88 Prozent. Bereits seit dem 1. Januar 2013 liegt der Basiszinssatz unter Null. Mit dem aktuellen Wert setzt er aber einen neuen Minus-Rekord.
Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres durch die Deutsche Bundesbank angepasst. Für Gewerbetreibende hat der Basiszinssatz eine nicht ganz unerhebliche Bedeutung, denn er ist die Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. So beträgt der gesetzliche Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszins und unter Kaufleuten 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 1 BGB). Durch die erneute Absenkung des Basiszinssatzes auf nunmehr -0,88 Prozent bedeutet dies: Kaufleute zahlen nur noch 8,12 Prozent und Verbraucher 4,12 gesetzliche Verzugszinsen.
Als Bezugsgröße für die Berechnung des Basiszinssatzes dient der Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB). Wie weit sich die Abwärtsspirale noch dreht, bleibt abzuwarten.