Die so kurzfristig seitens der Bundesregierung beschlossene und vom Gesetzgeber im Eilverfahren umgesetzte Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020 hat viele Anwendungsfragen aufgeworfen. Die Tatsache, dass es sich lediglich um eine temporäre, nur auf sechs Monate angelegte Mehrwertsteuersenkung handelt, bedeutet für die Betriebe eine zusätzliche Herausforderung.
Die Finanzverwaltung hatte zur befristeten Steuersatzsenkung bereits im Vorfeld drei Entwürfe eines Anwendungsschreibens veröffentlicht. Jetzt liegt das finale [Weiterlesen…]