Ab 2020 höhere Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen

Ab 2020 höhere Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen

Über höhere Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen dürfen sich ab 1. Januar 2020 alle Arbeitnehmer freuen, die im Inland beruflich auswärts tätig sind oder berufsbedingt einen doppelten Haushalt führen. Bei einer Abwesenheitszeit von 24 Stunden wird die Pauschale von 24 auf 28 Euro erhöht. Für An- und Abreisetage und sonstige Abwesenheitszeiten von mehr als 8 Stunden täglich wird sich die Pauschale von 12 auf 14 Euro erhöhen. Diese Änderung ist Bestandteil des Jahressteuergesetzes 2019. Es fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. Sie wird am 29. November erwartet.

Für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 15. November 2019 bereits die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ab 1. Januar 2020 bekannt gegeben. Das BMF-Schreiben kann über diesen Link von den Seiten des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden.

Nachtrag vom 29.11.2019:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29.11.2019 dem Jahressteuergesetz 2019 zugestimmt. Damit werden die höheren VMA-Pauschalen ab 1.1.2020 in Kraft treten. 

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