Die Länderkammer hatte es vergangenen Freitag in der Hand. Sie sollte über den vom Bundestag vorgelegten Gesetzesentwurf zum Klimaschutzprogramm abstimmen. Malerblog.net berichtete über die geplante steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutzten Bestandsbauten im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 (hier klicken: Wärmedämmung: Steuerliche Förderung ab 2020 geplant).
Doch der Bundesrat konnte sich mit einigen steuerrechtlichen Änderungen des Klimaschutzprogramms, unter anderem dem Steuerbonus bei der energetischen Sanierung selbstgenutzten Wohnraums nicht anfreunden und hat daher den Vermittlungsausschuss angerufen. Zu diesem Vorkommnis sagte der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Holger Schwannecke: „Leider hat der Bundesrat zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Das war zu befürchten wegen der weiterhin unterschiedlichen Positionen von Bund und Ländern, wer denn die Kosten bei diesem neuen und wichtigen Förderinstrument trägt. Umso wichtiger ist es nun, diese Frage einvernehmlich und vor allem auch zügig zu klären!“
Bereits einen Tag zuvor hatte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) einen eindringlichen Appell an den Bundesrat gesandt und gefordert, dass der dritte Anlauf, die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden für private Nutzer steuerlich zu fördern, nun endlich klappen müsse. Er verweist auf die aktuelle Sanierungsquote, die immer noch unter einem Prozent liege. Vor allem die sog. Silver Ager, die ältere Generation, würde gerne in ihre Häuser und Wohnung investieren. Sie bräuchten aber Klarheit über die steuerlichen Fördermöglichkeiten. Er führt weiter aus: „Rund 62 Prozent aller Wohngebäude wurden vor mindestens 40 Jahren gebaut, und damit deutlich vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Weniger als ein Prozent aller Gebäude werden jährlich saniert und modernisiert – folglich befinden sich die meisten dieser 19 Millionen alten Gebäude aus energetischer Sicht in einem schlechten Zustand. Um die Klimaziele bis 2050 zu erreichen, muss die steuerliche Förderung endlich kommen, einfach und vor allem langfristig angelegt sein. Es ist Zeit, zu handeln!“
Nachtrag vom 4. Dezember 2019
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt am Montag, 9. Dezember 2019, zusammen, um über die Steuermaßnahmen zum Klimapaket zu beraten.
Nachtrag vom 10. Dezember 2019
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat konnte keine Einigung am 9. Dezember finden. Die Verhandlungen gehen weiter. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die damit beschäftigt ist, mögliche Kompromisse auszuloten.
Nachtrag vom 29. Dezember 2019:
Dem Vermittlungsausschuss ist ein Kompromiss geglückt. Nach dem Bundestag hat nun heute auch der Bundesrat dem Kompromiss zugestimmt und damit den Weg für das Klimaschutzpaket und damit auch dem Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum frei gemacht. Zukünftig können auch Aufwendungen für sogenannte Energieberater abgesetzt werden. Das geänderte Gesetz kann somit wie geplant am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das Baugewerbe begrüßt den Bundesratsbeschluss. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches äußerte sich wie folgt: „Im dritten Anlauf hat die Länderkammer endlich zugestimmt: Die energetische Gebäudesanierung wird nun langfristig steuerlich gefördert. Das haben wir im Interesse des Klimaschutzes schon seit Jahren gefordert. Die verschiedenen Anläufe in 2011 und 2015 haben zu einem Attentismus der Eigentümer geführt und den Sanierungsmarkt quasi zum Erliegen gebracht. Wir sind sicher, dass die Sanierungsquote nun steigen wird – und das ist auch dringend notwendig, will Deutschland seine Klimaziele einhalten.“