Das Klimaschutzprogramm 2030 wurde erst kürzlich beschlossen. Die CO2-Bepreisung sorgte für Schlagzeilen ebenso wie das ab dem Jahr 2026 geplante „Ölheizungsverbot“ und die mit einer Anlagenerneuerung verbundene „Austauschprämie“. Das Klimaschutzprogramm enthält aber noch zahlreiche weitere Maßnahmen, denen bis dato wenig bis keine Aufmerksamkeit geschenkt wurde, die aber durchaus bedeutend fürs Handwerk, vor allem auch fürs Malerhandwerk sind.
Für das Ausbaugewerk interessant, da umsatzfördernd, dürfte die erweiterte, steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sein. Die im Klimaschutzprogramm erwähnte Fördermaßnahme wurde bereits in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht. Am 16. Oktober beschloss das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien bei Bestandsbauten, die älter als zehn Jahre sind, steuerlich gefördert werden. Dies betrifft beispielsweise neben Heizungstausch und Einbau neuer Fenster auch die Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken. Handelt es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum, so können die Kosten solcher Maßnahmen künftig mit bis zu 20 Prozent der Aufwendungen je Einzelmaßnahme über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht werden. Je Objekt beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 Euro. Das Gesetz soll bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden. Dieses Förderangebot ist eine Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kommentierte den Kabinettsbeschluss mit folgenden Worten: „Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Ich habe mich seit langem für die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung stark gemacht und freue mich, dass wir dieses Vorhaben heute gemeinsam auf den Weg bringen konnten. Steuerliche Anreize sind im Gebäudebestand ein zentrales Instrument und gut sowohl für den Klimaschutz wie auch für das Handwerk und Arbeitsplätze vor Ort.“
Das Förderprogramm, das auf eine Laufzeit von zehn Jahren angelegt ist, könnte einen echten Anreiz für Hauseigentümer darstellen, die erforderlichen energetischen Sanierungen in den nächsten Jahren durchführen zu lassen.