In Ehen, in denen Mann oder Frau ein Unternehmen führt, ist es nicht ungewöhnlich, dass der andere Ehepartner im Betrieb mitarbeitet. Bei der Ausgestaltung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses schaut das Finanzamt aber ganz genau hin. So auch in einem Fall, der dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Entscheidung vorlag. Ein Gewerbetreibender beschäftigte seine Ehefrau als Büro- und Kurierkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von neun Stunden im Rahmen eines Minijobverhältnisses zu einem Monatslohn von 400 Euro. Die Ehefrau erhielt einen Firmenwagen, der von ihr auch uneingeschränkt privat und ohne Selbstbeteiligung genutzt werden durfte. Der darin liegende geldwerte Vorteil wurde nach der sogenannten 1%-Methode berechnet und auf den monatlichen Lohn angerechnet. Den vereinbarten Arbeitslohn zog der Unternehmer als Betriebsausgabe bei seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb ab.
Nicht nur dem Finanzamt, auch dem BFH missfiel dieses Gestaltungsmodell. Mit Urteil vom 10. Oktober 2018 (Az. X R 44/17) bemängelte der BFH die Fremdüblichkeit dieser Vertragsgestaltung und erkannte den Arbeitsvertrag steuerlich nicht an. Denn ein Arbeitgeber werde im Regelfall nur dann bereit sein, einem Arbeitnehmer die private Nutzung eines Firmenwagens zu gestatten, wenn die hierfür kalkulierten Kosten (u.a. Kraftstoff für Privatfahrten) zuzüglich des Barlohns in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der erwarteten Arbeitsleistung stünden. Bei einer lediglich geringfügig entlohnten Arbeitsleistung steige das Risiko des Arbeitgebers, dass sich die Überlassung eines Firmenfahrzeugs für ihn wegen einer nicht abschätzbaren Intensivnutzung durch den Arbeitnehmer nicht mehr wirtschaftlich lohne.
Einer selbstbeteiligungsfreien Nutzungsüberlassung von Firmenwagen für Privatfahrten an einen Minijobber hat der BFH damit einen Riegel vorgeschoben. Betriebe, die beabsichtigen, Geringverdienern einen Firmenwagen zu überlassen, sollten die konkrete Vertragsgestaltung mit ihrem Steuerberater absprechen, um nicht Gefahr zu laufen, in eine Steuerfalle zu tappen.