In Deutschland gibt es rund 6 Millionen Minijobber. Auch für diese geringfügig Beschäftigten gilt der gesetzliche Mindestlohn, der in diesem Jahr nochmals in zwei Schritten angehoben wird. So erfolgt zunächst am 1. Juli 2022 die von der Mindestlohnkommission festgelegte Erhöhung auf 10,45 Euro und nur drei Monate später, zum 1. Oktober 2022, soll dann bereits die durch die Ampelkoalition festgelegte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde erfolgen.
Während eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bei Mindestlohn-Beschäftigten grundsätzlich zu einer Erhöhung des monatlichen Bruttolohns führt, wäre dies unter Umständen bei einem Minijobber fatal. Ein Minijobber unterliegt einer Verdienstobergrenze von derzeit [Weiterlesen…]