Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Das ist ein Plus von 41 Cent pro Stunde. Bei Minijobbern hat dies gleichzeitig eine Erhöhung der Verdienstgrenze von 538 Euro auf 556 Euro im Monat zur Folge.
Wie Spiegel online berichtet, hat Bundeskanzler Olaf Scholz bei einem seiner ersten Wahlkampftermine angekündigt, im Fall seiner Wiederwahl ab 2026 einen Mindestlohn von 15 Euro einzurichten. Offensichtlich plant Scholz hier wieder einen Alleingang, ohne Einbindung der Mindestlohnkommission, wie schon bei der Anhebung auf 12 Euro geschehen. Ob eine derart starke Mindestlohnerhöhung als wirtschaftlicher Wachstumstreiber taugt, darf bezweifelt werden. Ein Inflationstreiber wäre diese Anhebung aber allemal.
Der gesetzliche Mindestlohn ist vor allem für das Baugewerbe von Bedeutung, da es hier seit dem 1. Januar 2022 keinen Bau-Mindestlohn mehr gibt. Das Maler- und Lackiererhandwerk wiederum hat einen eigenen Branchen-Mindestlohn. Dieser beträgt seit 1. April 2024 für ungelernte Arbeiter 13,00 Euro und für Gesellen 15,00 Euro pro Stunde. Doch auch bei Maler- und Lackiererbetrieben ist der gesetzliche Mindestlohn ein Thema, da beispielsweise Büroangestellte und Reinigungspersonal, für die kein Branchenmindestlohn gilt, unter diesen fallen.
Ein Blick ins EU-Ausland zeigt im Übrigen, dass wir schon mit der aktuellen Mindestlohnhöhe unter den Spitzenreitern sind. Zum 1. Januar 2024 lag Deutschland mit einem Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro im europäischen Vergleich bereits an vierter Stelle. Das Steuerparadies Luxemburg belegte mit 14,86 Euro pro Stunde Platz 1, gefolgt von den Niederlanden (13,27 Euro) und Irland (12,70 Euro). Das Schlusslicht bilden Lettland (4,14 Euro), Ungarn (4,02 Euro), Rumänien (3,99 Euro) und Bulgarien (2,85 Euro).
Quellen:
(1) Spiegel.de (externer Link)
(2) statista.de (externer Link)