In Deutschland gibt es rund 6 Millionen Minijobber. Auch für diese geringfügig Beschäftigten gilt der gesetzliche Mindestlohn, der in diesem Jahr nochmals in zwei Schritten angehoben wird. So erfolgt zunächst am 1. Juli 2022 die von der Mindestlohnkommission festgelegte Erhöhung auf 10,45 Euro und nur drei Monate später, zum 1. Oktober 2022, soll dann bereits die durch die Ampelkoalition festgelegte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde erfolgen.
Während eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bei Mindestlohn-Beschäftigten grundsätzlich zu einer Erhöhung des monatlichen Bruttolohns führt, wäre dies unter Umständen bei einem Minijobber fatal. Ein Minijobber unterliegt einer Verdienstobergrenze von derzeit 450 Euro. Wird diese überschritten, wird die Beschäftigung automatisch sozialversicherungspflichtig. Minijobber dürfen also nur eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Monat arbeiten, wenn sie nicht ihren Status als Minijobber verlieren wollen. Steigt also der Mindest-Stundenlohn, reduziert dies zugleich die maximal zulässige, monatliche Arbeitszeit der Minijobber. Arbeitgeber müssen also mit jeder Mindestlohnerhöhung auch die Arbeitsstunden im Blick haben und gegebenenfalls die Arbeitszeit vertraglich anpassen.
Um es konkret zu machen: Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 9,82 Euro. Um in der 450-Euro-Grenze zu verbleiben, darf ein Minijobber derzeit also nur maximal 45,8 Stunden im Monat arbeiten. Mit der Mindestlohnerhöhung zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro wird sich die zulässige monatliche Arbeitszeit auf 43,06 Stunden reduzieren. Ein weiterer Anstieg des Mindestlohns auf 12 Euro käme bei einer Verdienstgrenze von weiterhin 450 Euro einer Reduzierung der maximalen Arbeitszeit auf monatlich 37,5 Stunden gleich. Das wären rund 8 Stunden weniger im Monat als derzeit zulässig. Bei der aktuellen Arbeitsmarktsituation, wo es allerorts an Arbeitskräften fehlt, wäre dies seitens der Regierungsparteien ein fatales Signal an die Unternehmen in Deutschland.
Bereits im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, dass die Verdienstobergrenze auf 520 Euro angehoben werden soll. Diese Anhebung wird – wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jetzt in einem Interview mit der Südwest Presse/Badische Zeitung mitgeteilt hat – zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 erfolgen. Durch diese Maßnahme können Minijobber bei einem Mindestlohn von 12 Euro weiterhin rund 43 Stunden pro Monat und damit im gleichen Umfang eingesetzt werden wie nach der anstehenden Erhöhung zum 1. Juli 2022. Allerding muss der Unternehmer dafür etwas tiefer in die Tasche greifen, denn die Minijobber dürfen sich dann über 70 Euro mehr freuen.
Zeitgleich zum 1. Oktober 2022 wird, wie Heil ebenfalls ankündigte, die Midi-Job-Grenze auf 1.600 Euro erhöht.