Die als Bürokratiemonster verschriene Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten wird jetzt laut Bundesarbeitsministerin Nahles gelockert. Wirtschaftsverbände sind seit Monaten Sturm gelaufen und die Einführung dieser neuen Arbeitszeitaufzeichnungen sorgte seither auch in der Koalition für so manche schlechte Stimmung.
Von den Aufzeichnungspflichten sind auch Maler- und Stuckateurbetriebe als Teil der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen massiv betroffen, denn seit Einführung des Mindestlohns müssen sie auch für Bürokräfte mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 2.958 Euro Stundenzettel schreiben. Und das gilt bislang auch für mithelfende Familienangehörige wie beispielsweise den Ehepartner.
Keine Dokumentationspflicht für enge Familienangehörige
Jetzt kündigte Nahles Änderungen an. Für angestellte Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers soll die Aufzeichnungspflicht künftig vollständig entfallen. Familiengeführte Handwerksbetriebe können aufatmen. Eine große bürokratische Last wird ihnen nach einem halben Jahr endlich wieder von den Schultern genommen. Eine längst überfällige Entscheidung.
Keine Dokumentationspflicht bei mehr als 2.000 Euro-Einkommen
Bei Arbeitsverhältnissen mit längerem Bestand müssen künftig ebenfalls keine Arbeitszeiten mehr aufgezeichnet werden, wenn das regelmäßige monatliche Bruttoentgelt 2000 Euro übersteigt und in den letzten zwölf Monaten auch tatsächlich bezahlt wurde. Die Änderungen sollen per Verordnung auf den Weg gebracht werden.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe begrüßt die von Bundearbeitsministerin beabsichtigten Entschärfungen ausdrücklich. “Wir sind erleichtert, daß die ökonomische Vernunft im Bundesarbeitsministerium eingezogen ist. Unsere Betriebe werden aufatmen. Die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin muß nun schnellstmöglich umgesetzt werden“, kommentierte Pakleppa.
Für Minijobber (sog. 450-Euro-Kräfte) müssen allerdings nach wie vor Arbeitszeiten dokumentiert werden. Hier sieht das Bundesarbeitsministerium keinen Lockerungsbedarf.
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