Der Mindestlohn ist Gesetz. Daran wird sich auch nichts ändern. Für Arbeitgeber bedeutet das neue Mindestlohngesetz aber auch einen erheblichen Bürokratieaufwand. Insbesondere die umfassenden Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit stehen seit Wochen in der Kritik.
Dies zeigt auch das Zwischenergebnis der aktuellen Umfrage auf Malerblog.net. Über 90 Prozent von mehr als tausend an der Umfrage teilnehmenden Lesern halten die neuen Aufzeichnungspflichten vor dem Hintergrund der Bürokratiekosten für nicht praxisgerecht.
Bundesregierung unter Druck
Die Kritik der Wirtschaftsverbände reißt nicht ab und immer mehr Kritiker melden sich zu Wort. Selbst in der Unionsfraktion regt sich Widerstand. Malerblog.net gegenüber hatte bereits Dr. Peter Ramsauer (MdB, Bundesminister a.D., CSU) seine Kritik an den Dokumentationsauflagen geäußert (siehe Beitrag: Stundenaufzeichnung für Bürokräfte bestätigt – Ramsauer sieht Rollkommandos des Zolls in Betrieben). Nach einem Bericht von SPIEGEL ONLINE fordert jetzt auch der Wirtschaftsflügel der Unionsfraktion, der Parlamentskreis Mittelstand (PKM), in einem Antrag die komplette Streichung der Aufzeichnungspflicht für Minijobber und die Absenkung der Einkommenshöhe für die Dokumentationspflicht von derzeit 2.958 Euro auf 1.900 Euro. Dem PKM gehört immerhin mehr als die Hälfte der Unionsabgeordneten an.
Merkel verspricht Prüfung in drei Monaten
Mit den Worten „Wir wollen natürlich den kleinen Unternehmen das Leben nicht zu einer dauerhaften bürokratischen Herausforderung machen“, versuchte Bundeskanzlerin Merkel am vergangenen Dienstag auf einer CDU-Veranstaltung in Greifswald die Wogen zu glätten. Ihren Äußerungen zufolge, wird sich die Regierung die Entwicklung in den nächsten drei Monaten zunächst ansehen und dann überlegen, wo es gegebenenfalls erforderlich ist, Bürokratie wegzunehmen. Was genau das am Ende heißen wird, steht also noch in den Sternen.
Aufzeichnungspflichten sind Gesetz
Maler- und Stuckateurbetriebe sind als Teil des Baugewerbes von den Aufzeichnungspflichten stark betroffen. Waren sie bislang nur bei ihren gewerblichen Arbeitnehmern zur Zeiterfassung gesetzlich verpflichtet, so müssen sie seit 1. Januar 2015 auch für Minijobber und für Angestellte mit einem Bruttomonatslohn von weniger als 2.958 Euro Arbeitszeiten dokumentieren. Es ist den Betrieben dringend angeraten, dies auch umzusetzen, da Verstöße bußgeldbewehrt sind. Denn eins steht fest: Das Hoffen auf Änderungen entbindet nicht von bestehenden Pflichten!
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