Bereits im Dezember hatte Dr. Peter Ramsauer gegenüber Malerblog.net seine Befürchtung geäußert, es könnten Rollkommandos des Zolls bei der Kontrolle des Mindestlohns zum Einsatz kommen. Dies scheint sich zu bestätigen. So hatte sich laut Medienberichten ein Traunsteiner Bäckermeister massiv darüber beschwert, daß der Zoll seine Filialen in Wild-West-Manier kontrolliert hätte. Das Traunsteiner Tageblatt zitiert den Bäckermeister, der nicht die Kontrolle an sich, aber deren Art und Weise scharf kritisierte, mit den Worten:„Stellen Sie sich vor, da kommen zwei große, bewaffnete Männer rein und fragen Sie vor den Kolleginnen, was Sie verdienen oder ob Ihr Mann Hartz IV bezieht.“ Für Handwerksbetriebe aus dem Baugewerbe ist diese Vorgehensweise nichts Neues, denn Zollbeamte mit Schußwaffen kontrollieren seit Jahren Baustellen in Bezug auf Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Branchenmindestlohn.
Mindestlohn-Kontrollen des Zolls im Malerbüro
Künftig kontrollieren Zollbeamte aber nicht nur Baustellen, sondern schauen quasi als „Lohn-Polizei“ auch im Maler- und Stuckateurbüro vorbei. Hier werden sie Bürokräfte nach ihrem Lohn und ihren Arbeitszeiten befragen sowie deren Stundenzettel, Gehaltsabrechnungen und Arbeitsverträge einsehen. Denn seit Jahresbeginn gilt im Maler- und Stuckateurbüro nicht nur der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro, sondern es müssen auch für Minijobber und Büropersonal Stundennachweise geführt werden, es sei denn letztere verdienen mehr als 2.958 Euro monatlich.
Lückenlose, vollständige Arbeitszeit-Aufzeichnung gefordert
Der Zoll erwartet hierbei eine lückenlose, vollständige und korrekte Aufzeichnung der Arbeitszeiten. Das zeigt das Beispiel einer Betriebskontrolle, von der der Arbeitgeberverband des Gastgewerbes (DEHOGA) im Bezirk Nordrhein auf seiner Website berichtet. So habe in einem Betrieb der Zoll die Mitarbeiter befragt wie die Verfahrensweise bei Schichtübergang sei. Wahrheitsgemäß hätten die Mitarbeiter geantwortet, daß fünf Minuten vor Schichtbeginn eine Übergabe erfolge. Diese Zeit sei aber seitens des Unternehmers nicht in der Arbeitszeitdokumentation erfaßt worden. Pech für den Unternehmer. Das Versäumnis kostete ihn insgesamt 10.000 Euro. Auch Radio Sauerland berichtete, mehrere Sauerländer Unternehmen seien bereits für eine lückenhafte Dokumentation beim Mindestlohn mit einem Bußgeld bestraft worden.
Der Ehrliche sollte nicht der Dumme sein.
Wie sich zeigt, werden Arbeitgeber, die mit der Arbeitszeitdokumentation allzu lasch umgehen, schnell zur Kasse gebeten. Das ist für all jene besonders ärgerlich, die den Mindestlohn zahlen, also zu den ehrlichen Unternehmern gehören und in Sachen Lohnzahlung alles richtig machen. Nur bei der Dokumentation der Arbeitszeiten hapert’s halt. Auf diese gesetzlich geforderte Formalität will die Bundesarbeitsministerin aber nicht verzichten. Erleichterungen oder gar eine Abschaffung der Aufzeichnungspflichten wird es so schnell wohl nicht geben. Der Koalitionsgipfel Ende April blieb diesbezüglich ergebnislos (siehe Malerblog-Beitrag: Mindestlohn aktuell: Keine Änderungen bei Dokumentationspflichten!).
Aufzeichnung der Arbeitszeiten ohne Mehraufwand
Es gibt technische Lösungen zur Arbeitszeiterfassung wie die Zeiterfassungslösung CATSbauzeit, mit der sich im Handumdrehen Arbeitszeiten digital erfassen lassen. Betriebe, die bereits die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter auf der Baustelle digital erfassen, sollten die Lösung einfach auch fürs Büro nutzen. Die Zeiterfassungslösung CATSbauzeit, die als digitaler Stundenzettel für die Baustelle entwickelt wurde, erfüllt auch die Anforderungen des Mindestlohngesetztes an die Zeiterfassung für Minijobber und Büroangestellte. Nur ein Klick und schon läuft die Arbeitszeit. So läßt sich der vom Gesetzgeber aufgebürdete bürokratische Mehraufwand deutlich verringern.
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