Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Was in der Großen Koalition, allen voran von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, als großer Erfolg gefeiert wird, hält für viele Unternehmer, die bislang dachten, von den neuen gesetzlichen Regelungen gar nicht betroffen zu sein, eine böse Überraschung bereit.
Gesetzliche Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit
Ab Januar 2015 müssen Maler- und Stuckateurbetriebe die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter exakt aufzeichnen. So regelt es das Mindestlohngesetz (MiLoG). Konkret heißt das: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind innerhalb einer Woche aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Verstöße gegen die gesetzliche Dokumentationspflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Nur für Angestellte, die mehr als 2.958 Euro im Monat verdienen, müssen keine Arbeitszeiten dokumentiert werden.
Stundenzettel handschriftlich oder digital
Für das Baugewerbe bedeutet diese auf alle Mitarbeiter erweiterte Aufzeichnungspflicht ein nicht zu unterschätzender bürokratischer und zeitlicher Mehraufwand.
Wie bei den gewerblichen Arbeitnehmern reicht es eben nicht, nur die Anzahl der Arbeitsstunden zu erfassen. Der Gesetzgeber erwartet vielmehr eine lückenlose Stundenerfassung. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. So können Minijobber und Bürokräfte klassische Stundenzettel schreiben. Arbeitszeiten können aber auch papierlos, also elektronisch erfaßt werden.
Zeiterfassung auf der Baustelle & im Büro
Maler- und Stuckateurbetriebe, die sich bereits von klassischen Stundenzetteln verabschiedet haben und die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter auf der Baustelle digital erfassen, sollten dieses Erfassungssystem auch im Büro nutzen. Auf diese Weise werden die Stundenzettel aller Mitarbeiter digital erfaßt und in nur einem System verwaltet. Das verringert für Maler- und Stuckateurbetriebe den ihnen durch den Gesetzgeber aufgebürdeten bürokratischen Mehraufwand.
Die Zeiterfassungslösung CATSbauzeit, die als digitaler Stundenzettel für die Baustelle entwickelt wurde, erfüllt auch die Anforderungen, die das Mindestlohngesetz, an die Zeiterfassung für Minijobber und Angestellte stellt. Ein Klick und schon läuft die Arbeitszeit…
Zum Thema „gesetzlicher Mindestlohn“ sind bereits die folgenden Beiträge auf Malerblog.net erschienen:
Aufgepaßt: Maler- und Stuckateurbetriebe in der Mindestlohn-Falle!
Stundenaufzeichnung für Bürokräfte bestätigt – Ramsauer sieht Rollkommandos des Zolls in Betrieben