Die Regierungsparteien Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Konjunkturpaket geeinigt. Dieses soll die durch Corona gebeutelte Wirtschaft wieder zum Laufen bringen. Das Maßnahmenpaket lässt Unternehmen an einem Punkt besonders aufhorchen. Es ist geplant, bereits ab Juli 2020 die Mehrwertsteuersätze für sechs Monate zu senken.
Durch die temporäre Absenkung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent auf 16 Prozent und des ermäßigten Satzes von 7 Prozent auf 5 Prozent soll die Konjunktur belebt werden. Die Mehrwertsteuersenkung ist für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 geplant.
Unternehmen sind jetzt gefordert, sich schnell und kurzfristig auf diese neuen Anforderungen einzustellen. Während die Betriebe sich auf die letzte Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 über Monate vorbereiten konnten, wird die vorgesehene Mehrwertsteuersenkung quasi über Nacht über die Betriebe hereinbrechen. Zwar bedarf es für die Senkung der Mehrwertsteuer noch einer gesetzlichen Grundlage. Der Gesetzgeber hat aber in der aktuellen Coronazeit schon einmal beim Kurzarbeitergeld unter Beweis gestellt, dass er zu einem schnellen Handeln fähig ist. Daher sollten Betriebe bereits jetzt den 1. Juli 2020 im Blick haben, damit sie die Stichtags-Umstellung nicht unvorbereitet trifft.

Einen Fokus bei der Umstellungsvorbereitung sollten Maler- und Stuckateurbetriebe auf die eingesetzte Fakturierungs- und Buchhaltungssoftware legen. Sie sollten in der Lage sein, die entsprechenden Geschäftsvorfälle und -prozesse entsprechend abzubilden. Thomas Scheld, Geschäftsführer der C.A.T.S.-Soft GmbH, Anbieter der betriebswirtschaftlichen Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM sowie der Finanzbuchhaltungssoftware C.A.T.S.-WFIBU, sagt dazu: „Wir bei C.A.T.S.-Soft sind seit mehr als 30 Jahren am Markt und haben in dieser Zeit schon einige Mehrwertsteueränderungen mitgemacht. Sobald vom Gesetzgeber konkrete Informationen vorliegen, werden wir alle Servicekunden darüber informieren, was sie softwareseitig zu beachten haben und wo sie im System temporäre Änderungen vornehmen müssen.“ Scheld verweist zudem darauf, dass die geplante Mehrwertsteuersenkung von nur einem halben Jahr eine besondere organisatorische Herausforderung für die Betriebe darstellen dürfte. „Eine solch temporäre Umstellung verursacht bei Bauhandwerksbetrieben zweifelsohne einen erhöhten Mehraufwand. In dem betreffenden Zeitraum müssen Betriebe Ein- und Ausgangsrechnungen detailliert unter die Lupe nehmen, um die mit der Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli 2020 und der dann wieder anstehenden Erhöhung zum 1. Januar 2021 verbundenen Risiken zu vermeiden. Ansonsten freut sich bei der nächsten Steuerprüfung das Finanzamt“, gibt Scheld abschließend zu bedenken.
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Die Eckpunkte des Konjunkturpaketes, das am 3. Juni 2020 vom Koalitionsausschuss beschlossen wurde, kann auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums über folgenden Link abgerufen werden (PDF, 183 kB):
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9