Stärkster Anstieg der Baupreise für Wohngebäude seit 51 Jahren

Stärkster Anstieg der Baupreise für Wohngebäude seit 51 Jahren

Die jüngst vom Statistischen Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden veröffentlichte Entwicklung der Baupreise in Deutschland lässt aufhorchen: Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude sind im August 2021 um sage und schreibe [Weiterlesen…]

Achtung, Falle: Steuerprüfung

Achtung, Falle: Steuerprüfung

Endspurt. In großen Schritten geht es auf das Jahresende zu. Da sind meist noch viele Dinge zu erledigen. In vielen Maler- und Stuckateurbetrieben bricht jetzt besondere Hektik aus, damit einige Baustellen noch vor Jahresende fertig werden.

Alle Baustellen, die in diesem Jahr noch fertig gestellt werden, sollten auch zügig zur Abrechnung kommen. Viele Unternehmer werden sicher, ob der zahlreichen anderen Aufgaben, wenig Zeit dafür haben. Doch diese Zeit sollte man sich unbedingt nehmen und das Schreiben der Schlussrechnungen keinesfalls auf die lange Bank schieben. Denn je länger die Schlussrechnung liegen bleibt, umso genauer wird das Finanzamt bei einer Steuerprüfung hinschauen, und zwar aus folgendem Grund: [Weiterlesen…]

Befristete Umsatzsteuersenkung: Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zu Voraus- und Anzahlungsrechnungen

 Büromanagement: Steuerausweis auf Voraus- und Anzahlungsrechnungen

Die befristete Umsatzsteuersenkung für das 2. Halbjahr 2020 hat in den Unternehmen viele Fragen aufgeworfen. Das BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020 hat zwar viele, aber längst nicht alle sich in der Praxis stellende Fragen beantwortet.

Handwerksbetriebe haben insbesondere bei der Abrechnung stichtagsübergreifender Projekte viel zu beachten. Hier ist nicht nur Konzentration gefragt, sondern auch steuerliches Fachwissen. Mit seinem Ergänzungsschreiben vom 4. November 2020 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nunmehr zu weiteren Fragen Stellung bezogen. Für das Malerhandwerk von Bedeutung sind vor allem die [Weiterlesen…]

Finanzministerium veröffentlicht finales Schreiben zur Mehrwertsteueränderung

Finanzministerium veröffentlicht finales Schreiben zur Mehrwertsteueränderung

Die so kurzfristig seitens der Bundesregierung beschlossene und vom Gesetzgeber im Eilverfahren umgesetzte Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020 hat viele Anwendungsfragen aufgeworfen. Die Tatsache, dass es sich lediglich um eine temporäre, nur auf sechs Monate angelegte Mehrwertsteuersenkung handelt, bedeutet für die Betriebe eine zusätzliche Herausforderung.

Die Finanzverwaltung hatte zur befristeten Steuersatzsenkung bereits im Vorfeld drei Entwürfe eines Anwendungsschreibens veröffentlicht. Jetzt liegt das finale [Weiterlesen…]

Aktuell: Bundestag und Bundesrat geben Mehrwertsteuersenkung ihren Segen

Aktuell: Bundestag und Bundesrat geben Mehrwertsteuersenkung ihren Segen

Jetzt ist es beschlossene Sache. Vor wenigen Augenblicken hat der Bundesrat dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt und damit den Weg für die Absenkung der Mehrwertsteuer zum 1. Juli 2020 frei gemacht. Bereits am Vormittag hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen.

Dort steht nun schwarz auf weiß geschrieben: Die Mehrwertsteuer wird ab [Weiterlesen…]

Last Minute-Check: Wie gut sind Sie auf die Mehrwertsteueränderung vorbereitet?

Last Minute-Check: Wie gut sind Sie auf die Mehrwertsteueränderung vorbereitet?

Der Countdown läuft. In wenigen Tagen wird erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland die Mehrwertsteuer abgesenkt. Das gab’s noch nie. Ein einmaliger Vorgang. Allerdings währt diese Absenkung nicht lange. Sie gilt vom 1. Juli 2020 nur befristet bis Ende des Jahres, also für exakt 6 Monate. Für den Staat wird die Mehrwertsteuersenkung zweifelsohne einen Milliardenverlust bedeuten. Ob dadurch die Kauflust der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland steigen wird, bleibt abzuwarten.

Viele Betriebsinhaber sehen diese temporäre Absenkung skeptisch. Vor allem für Branchen wie das Malerhandwerk mit zahlreichen laufenden Projekten stellt eine zweimalige Steueränderung innerhalb von nur sechs Monaten abrechnungstechnisch eine enorme Herausforderung dar. Seit Jahren arbeiten Malerbetriebe am Limit. Auch in der ersten Phase der [Weiterlesen…]

Mehrwertsteueränderung: Fehler vermeiden – Rechnungsentwurf nutzen

Umsatzsteuer richtig ausweisen: Rechnungsentwurf nutzen

Der Stichtag rückt in greifbare Nähe. Am 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer temporär bis Ende des Jahres gesenkt. Diese Mehrwertsteueränderung verlangt der Bauwirtschaft einiges an Aufmerksamkeit ab. Gab es bis dato immer nur Mehrwertsteuererhöhungen wie zuletzt am 1.1.2007, so steht den Unternehmen jetzt zunächst eine Senkung auf 16% und zum Jahreswechsel wieder eine Erhöhung um 3% ins Haus.

Im Malerbüro muss daher besonders aufmerksam gearbeitet werden. Wird versehentlich die Umsatzsteuer zu niedrig ausgewiesen, wird dem Finanzamt dennoch die gesetzlich vorgeschriebene, höhere Umsatzsteuer geschuldet. Und wird die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen, so wird die tatsächlich ausgewiesene und nicht die gesetzlich geforderte, niedrigere Umsatzsteuer fällig. Bei einer Falschausweisung ist also in jedem Fall zunächst das Finanzamt der Gewinner. Wird der Fehler bemerkt, kann natürlich eine Rechnungsberichtigung erfolgen. Doch dies ist mit Mehrarbeit verbunden. „Gut schreiben, neu schreiben“ heißt das [Weiterlesen…]

ZDB schlägt Alarm: Mehr Bürokratie und höhere Kosten durch Absenkung der Mehrwertsteuer

ZDB schlägt Alarm: Mehr Bürokratie und höhere Kosten durch Absenkung der Mehrwertsteuer

Der Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Reinhard Quast, findet zur geplanten Absenkung der Mehrwertsteuer deutliche Worte. „Die geplante, äußerst kurzfristige Absenkung des Mehrwertsteuersatzes und seine spätere Wiedererhöhung bedeuten für die Bauwirtschaft einen hohen Organisationsaufwand mit beträchtlichen Kosten, ohne dass damit mehr Investitionen getätigt werden. Denn niemand wird ein Haus bauen, nur weil die Mehrwertsteuer 3% niedriger ist,“ erklärte Quast anlässlich der [Weiterlesen…]

„Mehrwertsteuer-Phänomen“ im Griff – Jetzt Winteraufträge richtig abschließen

„Mehrwertsteuer-Phänomen“ im Griff -  Jetzt Winteraufträge richtig abschließen

Die Absenkung der Mehrwertsteuer soll die Konjunktur ankurbeln. Sinkende Preise sollen Menschen im zweiten Halbjahr zum Geldausgeben animieren und so die Wirtschaft nach dem Corona-Shutdown wieder beleben. Das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung.

Die meisten Malerbetriebe können derzeit nicht über zu wenige Aufträge klagen. Sie haben noch vollauf zu tun. Doch Unternehmer sind vorausschauend. Sie überlassen nichts dem Zufall, sondern blicken planvoll in die Zukunft. Über ein volles Auftragsbuch, das nicht nur die Sommermonate abdeckt, sondern bereits in den Winter oder gar ins nächste Jahr reicht, freut sich jeder. Mit der Mehrwertsteuersenkung hat der Malerunternehmer jetzt ein Argument an der Hand, das ihn Aufträge sammeln lässt. Immerhin spart der Kunde 3 Prozent Mehrwertsteuer. Kunden, die sich ohnehin mit dem Gedanken tragen, ihrer Wohnung ein neues Wandkleid zu verpassen, werden sicher jetzt zugreifen und nicht bis ins [Weiterlesen…]

Mehrwertsteuersenkung: Stichtagsübergreifende Projekte richtig abrechnen

Mehrwertsteuersenkung: Stichtagsübergreifende Projekte bei Malerarbeiten richtig abrechnen

Jetzt geht alles ganz schnell. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde vom Bundeskabinett am 12. Juni 2020 beschlossen und soll Ende Juni, voraussichtlich am 29. Juni 2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Im Schnellverfahren wird dann beschlossen werden, dass die Umsatzsteuersätze befristet vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. Der Wirtschaft verbleibt keine große Zeit der Vorbereitung und bedeutet daher eine besonders große Herausforderung.

Über das Für und Wider dieser temporären Maßnahme soll hier nicht weiter thematisiert werden, zumal es an der bevorstehenden Umsetzung nichts ändern wird. Maler- und Stuckateurbetrieben bleibt nur noch, sich in dieser kurzen Zeit sachgerecht auf die Mehrwertsteuersenkung vorzubereiten. Malerunternehmer, die die letzte [Weiterlesen…]

Dem Finanzamt nichts schenken: Eingangsrechnungen prüfen

Dem Finanzamt nichts schenken: Eingangsrechnungen prüfen

Die anstehende Mehrwertsteueränderung ist momentan das zentrale Thema, dem sich Maler und Stuckateure stellen müssen. Ab dem 1. Juli 2020 wird sie von aktuell 19% auf 16% gesenkt – für einen voraussichtlichen Zeitraum von sechs Monaten. In diesem Zeitraum ist besondere Obacht angesagt, damit einem keine Fehler unterlaufen. Das gilt für die eigens erstellten Rechnungen im Unternehmen, wie auch im Besonderen für Eingangsrechnungen, die beispielsweise von Lieferanten eintreffen. Wer sich hier nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, hat das Nachsehen.

Vorsteuer im Blick
Eine Eingangsrechnung berechtigt zum Abzug der Vorsteuer – allerdings nur dann, wenn sie alle vom Gesetzgeber aufgestellten [Weiterlesen…]

Mehrwertsteuersenkung: Vier Praxisfälle für den Malerbetrieb

Mehrwertsteuersenkung: Vier Praxisfälle für den Malerbetrieb

Um die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder anzukurbeln, hat die große Koalition ein milliardenschweres Konjunkturpaket verabschiedet. Das für die Unternehmen wichtigste Thema dabei: Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird die Mehrwertsteuer von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gesenkt. Obwohl die gesetzliche Grundlage zur geplanten Mehrwertsteuersenkung noch fehlt, ist davon auszugehen, dass diese zeitig vorliegen wird und die Absenkung der Mehrwertsteuer wie von der Bundesregierung geplant zum Stichtag erfolgen kann. Betriebe haben jedoch nur ein kleines Zeitfenster, um sich auf die geplante Änderung vorzubereiten. Ob es zu Übergangs- oder Vereinfachungsregelungen kommen wird, um den Umsetzungsaufwand für die Betriebe gering zu halten, bleibt abzuwarten. Während der Einzelhandel lediglich die Stichtagsumstellung im Blick haben muss, gibt es für Maler- und Stuckateurbetriebe wesentlich mehr zu bedenken. Eine gute Vorbereitung ist daher das A und O.   

Im Folgenden wollen wir vier Praxisfälle betrachten, mit denen der Maler- und Stuckateurbetrieb im Rahmen der Mehrwertsteueränderung konfrontiert wird.

1. Projekte, die nach dem 1. Juli 2020 ausgeführt werden
Ein Kunde hat im Mai 2020 ein Angebot über Malerleistungen mit dem Steuersatz 19% erhalten. Die Malerarbeiten kommen im August 2020 zur Ausführung. Entscheidend für die Frage, ob der Umsatz dem „alten“ oder „neuen“ Steuersatz unterliegt, ist allein der [Weiterlesen…]

Aktuell: Mehrwertsteuer sinkt auf 16 Prozent

Mehrwertsteuersenkung wegen Corona

Die Regierungsparteien Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Konjunkturpaket geeinigt. Dieses soll die durch Corona gebeutelte Wirtschaft wieder zum Laufen bringen. Das Maßnahmenpaket lässt Unternehmen an einem Punkt besonders aufhorchen. Es ist geplant, bereits ab Juli 2020 die Mehrwertsteuersätze für sechs Monate zu senken. 

Durch die temporäre Absenkung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent auf 16 Prozent und des ermäßigten Satzes von 7 Prozent auf 5 Prozent soll die Konjunktur belebt werden. Die Mehrwertsteuersenkung ist für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 geplant.

Unternehmen sind jetzt gefordert, sich schnell und kurzfristig auf diese neuen Anforderungen einzustellen. Während die Betriebe sich auf die letzte Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 über Monate vorbereiten konnten, wird die vorgesehene Mehrwertsteuersenkung quasi über Nacht über die Betriebe [Weiterlesen…]

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner