Jetzt ist es beschlossene Sache. Vor wenigen Augenblicken hat der Bundesrat dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt und damit den Weg für die Absenkung der Mehrwertsteuer zum 1. Juli 2020 frei gemacht. Bereits am Vormittag hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen.
Dort steht nun schwarz auf weiß geschrieben: Die Mehrwertsteuer wird ab 1. Juli 2020 für sechs Monate gesenkt: von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent. Die reduzierten Sätze gelten damit nur bis 31. Dezember 2020. Ab dem 1. Januar 2021 ist der Spuk wieder vorbei. Dieser Umstand dürfte in der Silvesternacht nicht zu einem farbenfrohen Feuerwerk führen.
Bleibt vor allem zu hoffen, dass die befristete Mehrwertsteueränderung für viele Unternehmer nicht zu einem „Feuerwerk der Gefühle“ führen wird. Denn es bleibt abzuwarten, ob die befristete Absenkung des Steuersatzes von 3 Prozent (allgemein) bzw. 2 Prozent (ermäßigt) bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern tatsächlich zu einer gesteigerten Kauflust beiträgt und der Wirtschaft am Ende zu einem spürbaren Umsatzplus verhilft. Ist dies nicht der Fall, dann ist „außer Spesen nichts gewesen“!