Das vom deutschen Gesetzgeber aufgrund der gestiegenen Energiepreise jüngst beschlossene Entlastungspaket beinhaltet auch die einmalige Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Diese Pauschale soll als Zuschuss zum Gehalt gezahlt und damit „on top“ gewährt werden. In den Genuss der Geldzahlung sollen alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 kommen.
Die Beschäftigten erhalten die Auszahlung über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Natürlich hat diese staatliche Leistung nichts [Weiterlesen…]