Staat nimmt bei Energiepauschale die Arbeitgeber in die Pflicht

Zahlung der Energiepreispauschale durch Arbeitgeber

Das vom deutschen Gesetzgeber aufgrund der gestiegenen Energiepreise jüngst beschlossene Entlastungspaket beinhaltet auch die einmalige Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Diese Pauschale soll als Zuschuss zum Gehalt gezahlt und damit „on top“ gewährt werden. In den Genuss der Geldzahlung sollen alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 kommen.

Die Beschäftigten erhalten die Auszahlung über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Natürlich hat diese staatliche Leistung nichts mit Lohn bzw. Lohnersatz zu tun. Der Arbeitgeber handelt im gesetzlichen Auftrag des Staates und hat diese lohnfremde, staatliche Unterstützungsleistung dem Beschäftigten zu überbringen. Nach derzeitigen Informationen soll die Auszahlung durch die Arbeitgeber mit der ersten Lohnzahlung nach dem 31. August 2022 erfolgen. Den Auszahlungsbetrag darf der Arbeitgeber vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen bzw. mit dieser verrechnen. Übersteigt die insgesamt zu gewährende Energiepreispauschale den Betrag, der insgesamt an Lohnsteuer abzuführen ist, soll der übersteigende Betrag dem Arbeitgeber von dem Finanzamt, an das die Lohnsteuer abzuführen ist, aus den Einnahmen der Lohnsteuer ersetzt werden.

Doch die von der Ampel-Koalition groß propagierte 300-Euro-Pauschale, wird bei vielen Beschäftigten zu Verwunderung führen, denn die Pauschale wird nicht brutto für netto ausgezahlt, sondern unterliegt der Einkommensteuer, das heißt sie muss versteuert werden. Da wird sich so mancher Beschäftigte verwundert die Augen reiben, wenn er auf seinen Lohnbeleg schaut und den tatsächlichen Auszahlungsbetrag sieht. Arbeitgeber werden dann Aufklärungsarbeit leisten müssen, denn nur Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von rund 10.000 Euro liegt, werden wohl den vollen Betrag ihr Eigen nennen dürfen. Für die meisten Beschäftigten dürfte es um Einiges weniger geben. 

Thomas Scheld, seit mehr als 30 Jahren Unternehmer im IT-Sektor, hält dieses Vorgehen der Ampel-Koalition für eine Mogelpackung: „Es wird immer von 300 Euro geredet und geschrieben. Für die meisten Beschäftigten wird dies aber bedeuten, dass nach Abzug der Einkommensteuer wesentlich weniger als 300 Euro ausgezahlt werden. Das hat nichts mit Entlastung im großen Stil zu tun und ein Geldsegen ist es ganz sicher für den Einzelnen auch nicht. Eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Bedenkt man welcher Bürokratieaufwand damit im Zusammenhang steht, kann man nur noch den Kopf schütteln.“ 

Zugleich zeigt sich Scheld massiv enttäuscht darüber wie mit Arbeitgebern, vor allem dem deutschen Mittelstand, dem Rückgrat der deutschen Wirtschaft, seitens der Ampel-Koalition umgegangen wird. „Arbeitgeber werden jetzt einfach mit einer Pflicht belegt, die nichts, aber auch rein gar nichts mit dem Unternehmen oder dem Beschäftigungsverhältnis zu tun hat. Der Arbeitgeber wird quasi zum Erfüllungsgehilfen des Staates. Er zahlt staatliche Unterstützungsleistungen aus, ohne dafür selbst eine Gegenleistung zu erhalten. Das kann und darf in einem marktwirtschaftlichen System wie dem unseren nicht sein. Wirtschaftsunternehmen haben die Aufgabe, gewinnbringend zu arbeiten. Sie sind kein gemeinnütziger Verein.“   

Abschließend gibt Scheld noch zu bedenken, dass die Heranziehung von Arbeitgebern für die Auszahlung staatlicher Leistungen wohl keine Eintagsfliege bleibe. Es stehe zu befürchten, dass die  pauschalisierte Rückzahlung der erhobenen CO2-Preisabgabe, das sogenannte Klimageld, auf das sich die Ampelparteien bereits im Koalitionsvertrag geeinigt hätten, ebenfalls über diesen Weg ausgezahlt werden solle. Dann würde die Auszahlung staatlicher Leistungen über den Arbeitgeber zu einer Art „Dauerveranstaltung“.

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