Nicht nur auf Baustellen haben Malerbetriebe derzeit alle Hände voll zu tun. Im Malerbüro sieht es nicht viel besser aus. Hier befindet sich die Schaltzentrale, das Herzstück des Betriebs. Hier laufen alle Fäden zusammen. Hier wird geplant, organisiert, kontrolliert, kommuniziert und fakturiert. Doch während in den meisten Unternehmen mit der Rechnungsstellung ein Auftrag abgeschlossen ist, gilt dies nicht für Betriebe des Bauhandwerks.
In vielen Fällen behalten gewerbliche und private Auftraggeber eine Sicherheit ein, um mögliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauhandwerker abzusichern. Üblicherweise beträgt ein solcher Sicherheitseinbehalt 5 Prozent der Rechnungssumme. Dieser Teil der Rechnungssumme wird nicht sofort ausgezahlt, sondern vom Auftraggeber einbehalten. Hierbei darf er aber nicht einfach auf die Auszahlung des Geldes verzichten, was in der Praxis jedoch oft geschieht, sondern sollte – zur Sicherheit des Auftragnehmers – den einbehaltenen Betrag auf ein Sperrkonto einzahlen. Alternativ kann sich der Bauhandwerker auch dafür entscheiden, mögliche Gewährleistungsansprüche durch Stellung einer Bürgschaft abzusichern. Die Stellung einer Bürgschaft kostet ihn zwar sogenannte Avalzinsen, er erhält aber sofort 100 Prozent der Rechnungssumme ausbezahlt. Daher entscheiden sich auch viele Betriebe für diese Art der Sicherheitsleistung.
Doch egal für welche Sicherungsart sich der Malerunternehmer entscheidet, er kann den Auftrag noch nicht abschließend zu den Akten legen, sondern muss auf jeden Fall nochmals tätig werden. Denn treten keine Mängel auf, so hat der Auftraggeber spätestens nach Ablauf der Gewährleistungsfrist die einbehaltene Rechnungssumme sofort auszuzahlen bzw. die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben. Da zwischenzeitlich aber oft vier oder fünf Jahre ins Land gegangen sind, wird dies kaum ein Auftraggeber von sich aus machen. Er muss also daran erinnert werden. Doch in der Hektik des Büroalltags wird dies oft und gerne vergessen.
Nicht so bei Anwendern der betriebswirtschaftlichen Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM. Denn sie erinnert die Beschäftigten im Malerbüro nicht nur zur rechten Zeit an die Anforderung des Sicherheitseinbehalts bzw. die Rückforderung der Bürgschaftsurkunde, sondern sorgt mit zwei Musterbriefen auch für die schnelle und einfache Erstellung der entsprechenden Anschreiben an die Kunden. Bei Bedarf kann sogar eine Fälligkeitsliste aller offenen Sicherheiten ausgegeben werden. Diese digitale Arbeitsweise erleichtert die Arbeit im Malerbüro ungemein und zugleich bleibt mit der Maler-Software stets alles im Blick und im Zugriff.